Antrag auf Ersatzausfertigung eines Prüfungszeugnisses

Die Ersatzausfertigung eines Prüfungszeugnisses ist nur dann möglich, wenn die Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein abgelegt wurde.
Für die Ersatzausfertigung ist nach dem Gebührentarif der IHK Südlicher Oberrhein (Ziff. 7.2) eine Gebühr in Höhe von zur Zeit 25,00 Euro zu entrichten. Diese Gebühr können Sie bei Abholung der Ersatzausfertigung bezahlen. Sie können den Betrag aber auch auf das folgende Konto unter Angabe des Verwendungszwecks (Ersatzausfertigung Beruf/Prüfungsbezeichnung, Vorname, Name der/des Prüfungsabsolventin/-en) überweisen:
Volksbank Freiburg
IBAN: DE62 6809 0000 0001 3250 00
BIC: GENODE61FR1
Bitte benutzen Sie zur Anforderung der Ersatzausfertigung die folgenden Anträge: