Sie befinden sich hier
Die hohen Anforderungen an die berufliche Ausbildung können nur durch qualifizierte Ausbilder erfüllt werden. Wer ausbilden möchte, muss persönlich und fachlich geeignet sein und eine berufs- und arbeitspädagogische Eignung nachweisen.
Neben der persönlichen und arbeitspädagogischen Eignung stellt die fachliche Eignung mit die wichtigste Voraussetzung dar, um als Ausbilder im Sinne des Berufsbildungsgesetzes tätig werden zu dürfen.
Ist Ihnen Ihr Zeugnis abhanden gekommen, haben Sie die Möglichkeit, eine kostenpflichtige Ersatzausfertigung zu beantragen.