Fachkraft Küche
Seit dem 1. August 2022 gibt es im Gastgewerbe sieben statt früher sechs Ausbildungsberufe – und auch sonst hat die Neuordnung und Modernisierung der Hotel- und Gastronomieberufe inhaltliche und strukturelle Veränderungen mit sich gebracht.
Zeitlicher Ablauf
- Zwischenprüfung zu Beginn des 2. Ausbildungsjahres (September / Oktober)
- Abschlussprüfung am Ende des 2. Ausbildungsjahres (April - August)
Alle Einladungen zu den Prüfungen liegen dem Ausbildungsbetrieb ca. 4 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin vor.
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung findet zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres statt. Sie besteht aus zwei Teilen. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung.
- Schriftlicher Teil (45 Minuten) – Gewichtung 20%
Der schriftliche Prüfungsteil (programmierte Aufgaben) findet bundeseinheitlich an einem Termin statt.
- Praktischer Teil (90 Minuten) – Gewichtung 80%
Arbeitsprobe: Der Prüfling erhält vor Ort ein Rezept und kocht die vorgegebene Speise. Der praktische Prüfungsteil kann vor oder nach dem bundeseinheitlichen schriftlichen Prüfungsteil stattfinden. Der Termin wird von der IHK festgelegt.
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildung statt. Sie besteht aus zwei Teilen.
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Schriftliche Prüfung in der BerufsschuleDie Einteilung der Prüfungstage und -fächer erhält der Prüfling von der Berufsschule über den Blockplan und den/die Klassenlehrer/-in. Beide Fächer werden einzeln gewertet.
- Produkte und Lagerhaltung (90 Minuten) - Gewichtung 20%
- Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten) - Gewichtung 10%
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Praktische Prüfung “Zubereiten einfacher Speisen” - Gewichtung gesamt 70%Dieser Prüfungsbereich besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
- Schriftlicher Teil (60 Minuten) – Gewichtung 30% (April / Mai)
Der schriftliche Prüfungsteil findet bundeseinheitlich an einem Termin statt. Diese Prüfung wird in der IHK durchgeführt.
- Praktischer Teil (4 Stunden) – Gewichtung 70% (Juli / August)
Die Arbeitsaufgabe besteht aus der Plaung, der Zubereitung und dem Anrichten einer Vorspeise und eines Hauptgerichts. Dem Prüfling wird 14 Kalendertage vor dem Prüfungstag ein Warenkorb mit Pflichtkomponenten und Wahlkomponenten bekanntgegeben. Der Prüfling kann (freiwillig) einen Arbeitsablaufplan erstellen, diesen am Prüfungstag mitbringen und als Hilfsmittel verwenden. Nach der Durchführung der Arbeitsaufgabe führt der Prüfungsausschuss mit dem Prüfling ein auftragsbezogenes Fachgespräch (maximal 15 Minuten).
- Schriftlicher Teil (60 Minuten) – Gewichtung 30% (April / Mai)