Existenzgründungsförderung

Gründungszuschuss (Agentur für Arbeit nach §93 SGBIII)

Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
Was?
Arbeitnehmer, die durch die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, können zur Sicherung des Lebensunterhaltes und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung einen Gründungszuschuss erhalten.
Rechtsgrundlagen:
  • § 93 Sozialgesetzbuch III
  • „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ v. 27.12.2011
Wie viel?
Der Gründungszuschuss ist generell eine Ermessensleistung. Unter Vorliegen aller Voraussetzungen wird zunächst ein Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes I zuzüglich eines Pauschalbetrages von 300 Euro für die Dauer von 6 Monaten gezahlt. Für weitere neun Monate können 300 Euro pro Monat zur Unterstützung der sozialen Absicherung geleistet werden (bei Nachweis tragfähiger Geschäftstätigkeit und unternehmerischem Engagements).
Wer?
Der Gründungszuschuss wird geleistet, wenn der Arbeitnehmer in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit:
  • Arbeitslosengeld I bezogen hat und noch mindestens einen Anspruch auf 150 Kalendertage ALG I besitzt (direkter Übergang von abhängiger Beschäftigung in eine geförderte Selbstständigkeit ist nicht möglich),
  • eine Beschäftigung ausgeübt hat, die als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme oder als Strukturanpassungsmaßnahme gefördert wurde,
  • seine Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit darlegt
und
  • eine Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit vorgelegt hat. Fachkundige Stellen sind insbesondere die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständischen Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute.
Wie?
Die Industrie- und Handelskammer Erfurt gibt ihre Stellungnahme formgebunden (Formblatt ist Bestandteil des Antrags) ab. Ergänzend kann ein zwischen der Agentur für Arbeit und der Kammer erarbeitetes Beiblatt ausgefüllt werden.
Grundlage für die Stellungnahme bilden:
  1. ein schlüssiger und plausibler Businessplan (Konzept),
  2. eine Umsatz- und Ertragsvorschau (Rentabilitätsvorschau) für 3 Jahre einschließlich Plausibilisierung,
  3. monatliche Auflistung der Liquiditätsvorschau für das 1. Jahr
  4. ein Finanzierungsplan (falls erforderlich),
  5. ein fachlicher Lebenslauf.
Entsprechende Vorlagen und Anleitungen sind bei der IHK Erfurt erhältlich.
Die IHK Erfurt erhebt gemäß Entgeltkatalog für diese Stellungnahme ein Entgelt in Höhe von 30,00 Euro.
Weiterführende Hinweise:
  • Arbeitnehmer, die ohne wichtigen Grund selbst kündigen, können mit einer Sperrfrist bis zu 3 Monaten belegt werden.
  • Der noch bestehende Anspruch auf ALG I verbraucht sich im Förderzeitraum 1:1.
  • Eine wiederholte Gewährung ist nur möglich, wenn eine frühere Förderung aus Beitragsmitteln mindestens 24 Monate zurückliegt.
  • Über den Gründungszuschuss hinaus sollte die Möglichkeit der Arbeitslosenversicherung auf Antrag beachtet werden.
  • Über eventuelle Veränderungen der Fördervoraussetzungen bzw. –konditionen informieren die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit.