Existenzgründungspass der Thüringer Aufbaubank

Im Zusammenhang mit dem Aufbau des eigenen Unternehmens und der Sicherung eines Unternehmens bei der Übergabe im Rahmen einer Nachfolge können Beratungen und Qualifizierungen durch Vergabe von Existenzgründerpässen gefördert werden.
Zielgruppe: Neben der Erst- oder Neugründung eines Unternehmens kann die Aufwertung eines bereits bestehenden Nebenerwerbsunternehmens in den Haupterwerb gefördert werden.
D.h. antragsberechtigt sind natürliche Personen, die eine neue Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen und die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht oder mit einem anderen Unternehmen lediglich im Nebenerwerb selbständig tätig sind (Erst- und Neugründung).
Weiterhin antragsberechtigt sind bisher bereits im Nebenerwerb selbständige Personen, deren Aufnahme der Geschäftstätigkeit weniger als fünf Jahre zurückliegt und die den Wechsel vom Nebenerwerb in den Haupterwerb anstreben (Aufwertung).
Förderzweck: Beratung, Seminare, Qualifizierung, Weiterbildung, Vernetzung, Co-Working-Space
Förderhöhe: bis zu 1.580 Euro/ 2.210 Euro (bei Übernahme) netto, Eigenanteil 10 %
Förderdauer: bis zu 9 Monate
Antragstellung: Thüringer Aufbaubank
Rechtliche Grundlage: Gründerrichtlinie des Freistaats Thüringen v. 02.01.2026
Förderbausteine Einzelberatung:
steuerliche Beratung 1/4 Tagwerk
max. 1 Tagwerk möglich
275 Euro
1.100 Euro
juristische oder notarielle Beratung 1/4 Tagwerk
max. 1 Tagwerk möglich
275 Euro
1.100 Euro
Externe Marketing- und/oder Technologieberatung 780 Euro
Förderbausteine Seminare/ Gruppenberatung:
kaufmännische Seminare, Seminar Markt und Vertrieb,
Personalführung/ Selbstmanagement, Rechtsfragen
190 Euro
Seminar EDV 420 Euro
branchenspezifische Weiterbildung 490 Euro
Förderbaustein Co-Working-Space:
Arbeitsplatz je Monat
max. 3 Monate möglich
175 Euro
525 Euro
Ein Tagwerk umfasst 8 Stunden. Zuschussfähige Gesamtausgaben werden ab einer Höhe von 500,00 Euro gefördert. Die Inanspruchnahme eines Arbeitsplatzes kann nur in den auf der Homepage der Thüringer Aufbaubank gelisteten Co Working Spaces erfolgen.
Achtung: Die Geschäftsidee muss der fachkundigen Stelle VOR Antragstellung vorgestellt werden!
Bitte beachten Sie, dass der Betreuungsplan Voraussetzung für die Antragstellung ist. Ein nach Antragstellung erstellter Betreuungsplan stellt einen Ablehnungsgrund dar.
Bei Erst- bzw. Neugründung muss beachtet werden, dass die Gründung bzw. Übernahme des neuen Unternehmens erst nach der Bewilligung des Vorhabens erfolgt.