Öffentliche EU-Konsultation zum „Circular Economy Act“

Laut EU-Kommission soll das geplante Kreislaufwirtschaftsgesetz die wirtschaftliche Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit der EU stärken und gleichzeitig eine nachhaltigere Produktion, kreislaufwirtschaftliche Geschäftsmodelle und die Dekarbonisierung fördern. Das Gesetz soll zudem den freien Verkehr von kreislauffähigen Produkten, Sekundärrohstoffen und Abfällen fördern, das Angebot an hochwertigen Recyclingmaterialien erhöhen und die Nachfrage nach diesen Materialien in der EU ankurbeln. Die Veröffentlichung des Kommissions-Entwurfs des Kreislaufwirtschaftsgesetztes ist für Ende 2026 geplant.
Den Link zur Konsultierung der Kommission finden Sie hier: Circular Economy Act.
Die Konsultierung besteht aus einem Fragebogen zu diversen Themenblöcken wie Maßnahmen zur Stärkung des Binnenmarkts von Sekundärmaterialien, Recyclingmaßnahmen für Elektro- und Elektronikaltgeräte, und Ideen um das Angebot und die Nachfrage von Sekundärmaterialien zu stärken. Unternehmen und andere Stakeholder können sich noch bis 6. November an der Konsultierung der EU-Kommission beteiligen.
Wir haben daraus ein vereinfachtes Online-Formular mit deutschen Fragen entworfen und bitten Sie um Ihre Mitwirkung bis zum 1. Oktober 2025.
Wenn Sie mehr ins Detail gehen wollen, beantworten Sie gerne die Fragen im DIHK-Diskussionspapier (DOCX-Datei · 56 KB)
Das DIHK-Diskussionspapier dient dazu, die DIHK Stellungnahme zum Circular Economy Act zu erarbeiten. Es basiert zum Teil auf Fragen aus dem Fragebogen der EU-Kommission, beinhaltet aber auch offene Fragen. Das Papier deckt unterschiedliche Themenbereiche der Kreislaufwirtschaft ab, unter anderem Hindernisse für die Kreislaufwirtschaft, Maßnahmen zur Ankurbelung von Nachfrage und Angebot an Sekundärrohstoffen, Abfallende-Kriterien, Erweiterte Herstellerverantwortung, WEEE, etc.
Die Ergebnisse aus beiden Formularen werden in die DIHK Stellungnahme einfließen.