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EU-Handelsportal Access2Markets um neues Tool ergänzt

Unter einer Adresse Zollsätze, Einfuhrbestimmungen, zuständige Behörden, Informationen zu Handelsabkommen recherchieren – das geht mit Access2Markets, dem Außenhandelsportal der EU-Kommission. Ziel der Anwendung ist es, allen Unternehmen den Zugang zu internationalen Märkten zu erleichtern.
Die Datenbank Access2Markets beinhaltet bereits Daten zu Zöllen und Einfuhrbestimmungen für 122 Drittstaaten. Die EU-Kommission hat nun das Budget ausgeweitet, so dass seit Februar 2022 weitere 13 Staaten abgebildet werden. Dabei handelt es sich um Antigua und Barbuda, Dominica, Eswatini, Grenada, Komoren, Lesotho, Palästinensische Gebiete, Salomonen, Samoa, Seychellen, St. Kitts und Nevis, St. Vincent und die Grenadinen sowie Suriname enthalten. Gerade bei kleineren Ländern ist es sonst oft schwierig, verlässliche Informationen zu erhalten.
Ein Erklärvideo der EU-Kommission führt Sie durch die Online-Anwendung.
Der Bereich “My Trade Assistant” liefert die wesentlichen Informationen:

Exporte und Importe

Im Bereich “Goods” wurden die Datenbanken für den Import in die EU (Trade Helpdesk) und den Export in Drittländer (Market Access Database/MADB) zusammengeführt. Insgesamt sind nun 135 Staaten abgebildet. Auch Details für innergemeinschaftliche Lieferungen können recherchiert werden, etwa besondere Verbrauchsteuersätze in einzelnen EU-Mitgliedsstaaten.

Tipps für die Exportrecherche in Access2Markets

1. Es ist erforderlich, ein Exportland einzugeben. Dies sollte immer ein EU-Staat sein, auch wenn die Ware tatsächlich nicht aus der EU in ein Drittland geht, beispielsweise bei Transitgeschäften.
2. Es ist ebenfalls erforderlich, die Ware bis auf die einzelne Tariflinie zu definieren, das heißt eventuell bis zur zehnten Stelle der Warennummer, je nach Zielland. Die vierstellige Position reicht nicht aus.
3. Drittlands- und Präferenzzölle werden nun angezeigt. Informationen zu Steuern, Ursprungsregeln, Verfahren und Formalitäten (hier finden sich die notwendigen Dokumente aus Importeurssicht) sowie Handelshemmnissen können über ein Menuband auf der linken Seite aufgerufen werden.
4. Falls Sie lediglich eine Übersicht auf Basis des Vierstellers und keine Zollsätze für ein konkretes Produkt benötigen, sollten Sie einfach eine beliebige Warennummer in diesem Bereich auswählen und dann in den Unterpunkt „Zölle einer Tarifposition” oder „Tariffs under a heading” gehen. Dort finden Sie eine Übersicht.

Ursprungsregeln/ROSA

Schrittweise werden die präferenziellen Ursprungsregeln aller EU-Handelsabkommen integriert. Weiterhin ist dann ein Vergleich der Ursprungsregeln unterschiedlicher EU-Handelsabkommen möglich, so wie dies auch auf der WuP Online-Seite des deutschen Zolls möglich ist. ROSA ist eine interaktive Checkliste, mit deren Hilfe Unternehmen ermitteln können, welche Regeln ihre Waren erfüllen müssen, damit diese einen präferenziellen Ursprung erhalten. Das Ergebnis kann dokumentiert und ausgedruckt werden. Ein Ursprungsrechner ist nicht enthalten. Zollabbaustufen aus Handelsabkommen sind unter dem Punkt Zölle im Trade Assistant integriert.

Sanktionen der EU und gegen die EU

Sanktionen der EU gegen Drittländer sind mit den Importinfarmationen der jeweiligen Drittländer verknüpft. Diese Informationen sind nur ein erster Anhaltspunkt und ersetzen keine genaue Prüfung durch das exportierende Unternehmen. Vorübergehend wurden die russischen und belarusischen Sanktionen gegen die EU zur Information mit aufgenommen. Die EU-Sanktionen gegen Russland und Belarus haben wir für Sie zusammengestellt.

Handelsstatistiken

Es sind sämtliche Handelsdaten der EU für den Import oder Export auf Produkt- und Länderebene verfügbar. Es kann auf Basis der einzelnen Mitgliedsstaaten recherchiert werden oder für die gesamte EU.

Trade barriers

Bestehende Handelsbarrieren im Ausland können direkt an die Generaldirektion Handel der EU gemeldet werden. Diese Funktion ist im Trade Assistant unter „Trade Barriers” integriert. Die zentrale Anlaufstelle der EU zur Meldung von Handelsbarrieren wird auf der Startseite angezeigt. Dort können Sie sich beschweren,  wenn Sie mit Handelshemmnissen in Drittländern konfrontiert sind.

Dienstleistungen und Investitionen (im Aufbau)

Seit Mai 2022 steht ein Handelsassistent für Dienstleistungen und Investitionen zur Verfügung. Dieser Bereich enthält Informationen über die Anforderungen, die EU-Unternehmen erfüllen müssen, um ihre Dienstleistungen in Länder außerhalb der EU zu exportieren beziehungsweise zu erbringen. Derzeit liegen Informationen über die Erbringung von Dienstleistungen im Rechts- und Seeverkehr in Kanada und im Vereinigten Königreich vor. Nach und nach werden weitere Sektoren und Länder hinzugefügt.

Öffentliche Auftragsvergabe (im Aufbau)

Der Handelsassistent für die Auftragsvergabe ist nun sichtbarer. Der Handelsassistent kann EU-Unternehmen dabei helfen, herauszufinden, wie sie an öffentlichen Ausschreibungen außerhalb der EU teilnehmen können. Für Kanada und Japan liegen derzeit Informationen vor.

Neues Tool “Access2Conformity”

Am 13.11.2023 hat die EU-Kommission das neue EU-Außenhandelstool „Access2Conformity“ vorgestellt. Dieses soll zum internationalen Bürokratieabbau beitragen, indem Unternehmen EU-Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung in Drittländern besser nutzen können.
Wenn Unternehmen Waren in ein Handelspartnerland exportieren, müssen diese Waren von Konformitätsbewertungsstellen im Bestimmungsland zertifiziert werden, um sicherzustellen, dass sie den örtlichen Vorschriften und Regelungen entsprechen, selbst wenn sie bereits für den heimischen Markt zertifiziert sind. Dies bedeutet, dass Exporteure ihre Waren doppelt prüfen lassen müssen.
Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung können dieses Problem lösen. Im Falle der EU ermöglichen sie es dem ausführenden Mitgliedstaat, seine eigene Konformitätsbewertungsstelle zu benennen, die in der Lage ist, die ausgeführten Produkte zu prüfen und zu zertifizieren, um sicherzustellen, dass sie den Regeln und Vorschriften des einführenden Handelspartners entsprechen. So müsste beispielsweise ein EU-Exporteur, der seine Waren nach Kanada versendet und dessen Produkte bereits von einer Konformitätsbewertungsstelle eines EU-Mitgliedstaats geprüft und zertifiziert wurden, nicht das kostspielige Verfahren einer erneuten Prüfung seiner Produkte durch eine kanadische Konformitätsbewertungsstelle durchlaufen.
“Access2Conformity”, das in das “Access2Markets-Portal” integriert ist, kann EU-Exporteuren dabei helfen festzustellen, wo in der EU sie Produktprüfungen und -zertifizierungen durchführen können, wenn sie in bestimmte Drittländer exportieren. Dies gilt für Australien, Kanada, Japan, Neuseeland, die Vereinigten Staaten und die Schweiz. Bei einer Suche im Portal nach Gütern, die von Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung mit den jeweiligen Ländern abgedeckt sind erscheint nun ein automatischer Hinweis auf die relevanten Konformitätsbewertungsstellen.