Forderungen und Ziele für das Handlungsfeld III

  • Das, was seitens der Politik und Verwaltungen im Bereich der Digitalisierung vorangetrieben wird, unterscheidet sich erheblich von dem, was tatsächlich in der Wirtschaft passiert. Beides muss wieder in Einklang gebracht werden. 
  • Um ihre IT-Infrastruktur zu ertüchtigen und die Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse voranzubringen, brauchen die Unternehmen zügig den Breitbandausbau. Auch die Verfügbarkeit und Bezahlbarkeit von schnellem Internet sowie die Schließung mobiler Telekommunikationslücken müssen von Politik und Kommunen forciert werden.
  • Digitalisierung muss von Politik und Verwaltungen als absolutes Querschnittsthema verstanden werden und die öffentlichen Haushalte müssen dafür entsprechend untersetzt sein.
  • Durch die Digitalisierung der Verwaltung muss Bürokratie abgebaut werden. Verwaltungen sollten nach dem One-Stop-Shop-Prinzip agieren. Zusätzliche bürokratische Belastungen im Zuge neuer Regelungen müssen vermieden werden.
  • Die Wirtschaft braucht eine Unterstützungsstruktur, mithilfe derer sie bei allen Fragen zur Digitalisierung und IT-Sicherheit niedrigschwellig begleitet wird. Die IHK Erfurt fordert, dass Netzwerke ausgebaut werden, um den steigenden Bedarf der Betriebe decken zu können.
  • Jede bestehende und geplante Gesetzgebung zur IT-Sicherheit ist auf die praktische Durchsetzbarkeit zu überprüfen und ggf. abzuändern. Damit sichere Produkte wettbewerbsfähig sind, ist die Chancengleichheit aller Marktteilnehmer das Fundament.
  • Für die IT-Dienstleister in Thüringen muss es auf Seiten der Verwaltung einen einheitlichen Ansprechpartner zum Thema Digitalisierung geben.
  • Die Digitalisierung in der Bildung muss verbessert werden; gerade Lehrer müssen Klarheit darüber haben, welche Anwendungen sie für den Unterricht/Vermittlung von Wissen nutzen dürfen (Gebote statt Verbote). Auch Erreichbarkeit und Nutzerverhalten der jungen, lernenden Generation muss hier Berücksichtigung finden. Die Vermittlung von Inhalten und Methoden der (dualen) Ausbildung müssen fortwährend auf digitale Anwendbarkeit geprüft werden.
  • Die Nutzung digitaler Anwendungen in der Aus- und Weiterbildung darf nicht durch eine im Vergleich zu anderen Bundesländern engere Auslegung der DS-GVO zu Lasten der Schüler, Dozenten, Lehrer und Teilnehmer gehen.
  • Den vielen älteren Mitarbeitenden muss die Chance eingeräumt werden, digitale Anwendungen altersgerecht erlernen zu können.
  • Grundlagen für digitales Arbeiten im Unternehmen müssen Bestandteil der Unternehmenskultur werden, um das mindset (mehr Vertrauen – weniger Kontrolle) zu ändern und Offenheit für Veränderungsprozesse zu schaffen.
  • Förderprogramme zur Digitalisierung müssen auch auskömmlich haushalterisch untersetzt sein. Zudem sind deren Finanzvolumen an die Bedarfe der Unternehmen anzupassen.
  • Experten der Wirtschaft müssen bei der verwaltungsseitigen Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) auch in Zukunft eng eingebunden werden.
  • Das Tempo bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen muss seitens der Behörden erhöht werden, um die Wirtschaft zu entlasten, z. B. mithilfe von E-Government-Plattformen.
  • Das Ansinnen des Registermodernisierungsgesetzes geht in die richtige Richtung, da es unter anderem die mehrfache Übertragung von statistischen Meldungen künftig erübrigt. Bei der Umsetzung des Gesetzes ist die Wirtschaft einzubinden.
  • Regelungen des Datenschutzes müssen fortwährend hinterfragt und auf Praktikabilität geprüft werden. Politik und Verwaltung müssen offen für die Hinweise der Wirtschaft sein, um praktikable und rechtssichere Möglichkeiten umzusetzen.