PFAS-Regulierung muss wissenschaftsbasiert und wirtschaftlich tragfähig sein
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Die Thüringer Wirtschaft unterstützt ausdrücklich das Ziel, mögliche Risiken für Mensch und Umwelt zu reduzieren und PFAS-Emissionen möglichst zu vermeiden. Gleichzeitig machen die IHKs deutlich, dass entsprechende Maßnahmen wissenschaftlich fundiert, risikoorientiert und praxistauglich ausgestaltet werden müssen. Pauschale Beschränkungen einer technologisch wichtigen Stoffgruppe könnten erhebliche Auswirkungen auf industrielle Wertschöpfungsketten, Innovationsprozesse und die Wettbewerbsfähigkeit zahlreicher Unternehmen haben.
Aus Sicht der Kammern besteht derzeit kein hinreichender Anlass für zusätzliche landesspezifische Regulierungen oder neue bürokratische Anforderungen in Thüringen. Stattdessen setzen sie sich für einheitliche europäische Vorgaben und verlässliche Rahmenbedingungen für die Wirtschaft ein.
Unterschiedliche Risiken berücksichtigen statt pauschal regulieren
PFAS umfassen eine große Gruppe chemischer Verbindungen, die aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften in zahlreichen industriellen Anwendungen eingesetzt werden. Sie zeichnen sich unter anderem durch eine hohe Temperatur- und Chemikalienbeständigkeit sowie spezielle Dichtungs-, Isolations- und Oberflächeneigenschaften aus. Gleichzeitig können bestimmte PFAS aufgrund ihrer Beständigkeit und möglicher gesundheitlicher sowie ökologischer Auswirkungen problematisch sein.
Aus Sicht der Thüringer IHKs ist deshalb eine differenzierte Betrachtung notwendig. Nicht alle PFAS weisen dieselben Eigenschaften oder Risiken auf. Bei regulatorischen Entscheidungen müssen insbesondere die Unterschiede zwischen einzelnen Stoffgruppen, deren konkreter Verwendung und den jeweiligen Expositionsbedingungen berücksichtigt werden.
Die Kammern begrüßen grundsätzlich, dass der im Thüringer Landtag diskutierte Antrag einen risikobasierten Ansatz verfolgt und pauschale Verbote vermeiden möchte. Entscheidend sei jedoch, dass mögliche Beschränkungen auf nachvollziehbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen und die tatsächlichen Risiken einzelner Anwendungen angemessen berücksichtigen.
Europäische Regeln befolgen statt Thüringer Sonderwege schaffen
Ein zentraler Schwerpunkt der gemeinsamen Stellungnahme ist die Forderung nach einer europaweit einheitlichen Regulierung von PFAS. Da Herstellung, Verarbeitung und Lieferketten häufig grenzüberschreitend organisiert sind, benötigen Unternehmen harmonisierte Vorschriften und verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen.
Zusätzliche Thüringer Nachweis-, Kennzeichnungs- oder Beschränkungspflichten würden aus Sicht der IHKs dagegen neue bürokratische Belastungen schaffen, Rechtsunsicherheit erhöhen und Wettbewerbsnachteile für die regionale Wirtschaft verursachen.
Die Kammern sprechen sich deshalb dafür aus, die weiteren regulatorischen Entscheidungen insbesondere auf europäischer Ebene im Rahmen der Chemikalienverordnung REACH zu treffen. Dabei sollten einheitliche Analyse- und Bewertungsmethoden, transparente Dokumentationsanforderungen sowie angemessene Übergangsfristen gewährleistet werden.
Auch eine zusätzliche flächendeckende Erhebung von PFAS-Belastungen in Thüringen halten die IHKs gegenwärtig nicht für erforderlich. Ihnen liegen keine Erkenntnisse vor, dass das bestehende Monitoring für eine Beurteilung der Belastungssituation unzureichend wäre. Neue Untersuchungs- und Berichtspflichten sollten daher vermieden und bestehende Bewertungsverfahren bundesweit einheitlich angewendet werden.
Industrielle Wertschöpfung und Innovationsfähigkeit sichern
Die mögliche Beschränkung von PFAS betrifft zahlreiche industrielle Bereiche, die für den Wirtschaftsstandort Thüringen von Bedeutung sind. Dazu zählen insbesondere die Medizintechnik, Elektronik- und Halbleiterindustrie, Fahrzeug- und Zulieferindustrie, der Maschinen- und Anlagenbau, die Energietechnik sowie spezialisierte Kunststoff-, Textil- und Oberflächenanwendungen.
In diesen Branchen werden PFAS teilweise für sicherheitsrelevante oder technisch anspruchsvolle Komponenten eingesetzt. Selbst geringe Stoffmengen können für die Funktionsfähigkeit eines gesamten Produkts oder Produktionsprozesses entscheidend sein.
Ein Ersatz durch alternative Materialien ist dabei nicht immer kurzfristig möglich. Neue Werkstoffe müssen häufig erst entwickelt, technisch erprobt und aufwendig validiert oder zertifiziert werden. Diese Prozesse können mehrere Jahre in Anspruch nehmen.
Die Thüringer IHKs fordern deshalb, bei möglichen Beschränkungen die technische Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit, Sicherheit und wirtschaftliche Tragfähigkeit geeigneter Alternativen realistisch zu bewerten. Wo gleichwertige Ersatzstoffe fehlen, müssen ausreichend lange Übergangsfristen beziehungsweise geeignete Ausnahmeregelungen vorgesehen werden.
Zugleich sind die wirtschaftlichen Auswirkungen auf Unternehmen und Lieferketten angemessen zu berücksichtigen. Verschärfte Grenzwerte können beispielsweise zusätzliche Investitionen in industrielle Abwasserreinigung sowie steigende Trinkwasser- und Entsorgungskosten verursachen.
Forschung und Innovation gezielt vorantreiben
Neben einer differenzierten Regulierung sehen die IHKs in Forschung und technologischer Innovation einen wichtigen Schlüssel für den verantwortungsvollen Umgang mit PFAS.
Die Entwicklung geeigneter Ersatzstoffe, verbesserter Analyseverfahren sowie neuer Technologien zur Reinigung belasteter Wasser- und Stoffströme bietet Chancen für Wissenschaft und Unternehmen. Gleiches gilt für innovative Recycling-, Entsorgungs- und Sanierungsverfahren.
Die Thüringer Hochschulen und Forschungseinrichtungen sollten deshalb stärker in anwendungsnahe Forschungsprojekte und den Wissenstransfer mit regionalen Unternehmen eingebunden werden. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen können von praxisorientierten Kooperationen profitieren, um neue Materialien und Verfahren zu entwickeln und diese wirtschaftlich nutzbar zu machen.
Entscheidend ist aus Sicht der Wirtschaft, dass entsprechende Fördermaßnahmen technologieoffen, wettbewerblich und an konkreten betrieblichen Bedarfen ausgerichtet werden. Innovationen sollten gezielt ermöglicht werden, ohne zusätzliche regulatorische Hemmnisse aufzubauen.
Umwelt- und Gesundheitsschutz mit wirtschaftlicher Vernunft verbinden
Die Thüringer Industrie- und Handelskammern sehen in einem verantwortungsvollen Umgang mit PFAS eine wichtige umwelt- und wirtschaftspolitische Aufgabe. Entscheidend ist dabei, wirksamen Umwelt- und Gesundheitsschutz mit technologischer Machbarkeit, Innovationsfähigkeit und industrieller Wettbewerbsfähigkeit in Einklang zu bringen.
Aus Sicht der Kammern braucht es dafür keine zusätzlichen Thüringer Sonderregelungen, sondern europaweit einheitliche, wissenschaftsbasierte und risikoorientierte Vorgaben. Diese müssen die unterschiedlichen Eigenschaften und Einsatzbereiche von PFAS berücksichtigen und Unternehmen ausreichende Planungssicherheit für notwendige Anpassungen geben.
Die drei Thüringer IHKs werden den weiteren politischen und regulatorischen Prozess konstruktiv begleiten und sich dafür einsetzen, dass Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Thüringen gleichermaßen berücksichtigt werden.