Umweltverträglichkeit: Erleichterungen bei Genehmigungsverfahren geplant
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) hat einen Referentenentwurf für ein UVP-Anpassungsgesetz vorgelegt. Ziel ist es, das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) an aktuelle europäische Rechtsprechung anzupassen und gleichzeitig Genehmigungsverfahren für bestimmte Vorhaben zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Ihre Meinung ist gefragt!
Unternehmen können ihre Erfahrungen mit UVP-Verfahren, Vorprüfungen und Genehmigungsprozessen in die Stellungnahme der IHK-Organisation einbringen.
Unternehmen können ihre Erfahrungen mit UVP-Verfahren, Vorprüfungen und Genehmigungsprozessen in die Stellungnahme der IHK-Organisation einbringen.
Für Unternehmen besonders relevant sind die vorgesehenen Erleichterungen bei Änderungsmaßnahmen, die dem Klima- und Umweltschutz dienen. Künftig sollen bestimmte Änderungen an Windenergieanlagen, Biogasanlagen, Gasspeichern, Deponien sowie Gasdruckregel- und Messanlagen regelmäßig von der UVP-Pflicht beziehungsweise von UVP-Vorprüfungen ausgenommen werden. Dadurch könnten Genehmigungsverfahren deutlich beschleunigt werden.
Darüber hinaus sieht der Entwurf vor:
- Anhebung der Schwellenwerte für UVP-Vorprüfungen bei Industriezonen sowie Städtebauprojekten von derzeit 20.000 m² auf 30.000 oder 50.000 m² (noch nicht abschließend festgelegt).
- Vereinfachungen bei der Bauleitplanung, um Doppelprüfungen von Umweltwirkungen zu vermeiden.
- Anpassungen bei der Bewertung kumulierender Vorhaben infolge aktueller Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.
- Erweiterung der UVP-Portale um Informationen aus Verfahren der Strategischen Umweltprüfung (SUP).
Nach Einschätzung des Bundes sollen die vorgesehenen Änderungen zu einer Entlastung von Unternehmen und Verwaltung führen und Genehmigungsverfahren insbesondere für klima- und umweltfreundliche Modernisierungen beschleunigen. Der Gesetzentwurf geht von einer Entlastung der Wirtschaft von rund 1,52 Mio. Euro jährlich aus.
Ihre Erfahrungen sind gefragt
Die DIHK bereitet eine Stellungnahme der IHK-Organisation vor und bittet Unternehmen um Hinweise aus der Praxis. Besonders hilfreich sind Erfahrungen zu:
- langen Verfahrensdauern,
- Umfang und Aufwand von Umweltgutachten,
- UVP-Vorprüfungen,
- Änderungsgenehmigungen,
- weiteren Vorhaben, bei denen Erleichterungen sinnvoll wären.
Frist für Rückmeldungen
Unternehmen können ihre Hinweise bis 18. August 2026 an die IHK Erfurt senden. Die Anmerkungen fließen in die Meinungsbildung der IHK-Organisation ein.