Rentenreform: Unternehmen sehen Wegfall des Sonderstatus von Minijobs kritisch
Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission der Bundesregierung zur Rentenreform werden intensiv diskutiert - auch innerhalb der IHK-Organisation. Aus Sicht der IHK Erfurt ist klar: Die demografischen Herausforderungen müssen angegangen werden, ohne Betriebe durch weiter steigende Beiträge und Abgaben sowie zusätzliche Arbeitskosten weiter zu belasten.
Die demografische Entwicklung macht Reformen in der gesetzlichen Rentenversicherung notwendig. Aus Sicht der IHK Erfurt dürfen diese jedoch nicht zu weiter steigenden Arbeitskosten, zusätzlicher Bürokratie oder weniger betrieblicher Flexibilität führen.
Die IHK Erfurt hat deshalb ihre Mitgliedsunternehmen um eine Einschätzung zu den Reformvorschlägen gebeten. Die Rückmeldungen zeigen, dass insbesondere der Wegfall der bisherigen Minijob-Regelungen für viele Betriebe spürbare wirtschaftliche und organisatorische Folgen haben könnte. Die Ergebnisse wurden der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) unmittelbar übermittelt.
Die Unternehmen sehen Minijobs insbesondere dort als wichtig an, wo geringe Arbeitsumfänge, saisonale Spitzen oder kleinteilige Dienstleistungen abgedeckt werden müssen. Ein Wegfall der bisherigen Regelungen könnte nach ihrer Einschätzung zu höheren Lohnabrechnungs- und Verwaltungskosten, geringeren Nettoverdiensten für Beschäftigte und damit auch zu einer sinkenden Attraktivität dieser Tätigkeiten führen.
Zugleich befürchten Betriebe Einschränkungen bei Personalplanung, Auftragsbearbeitung und Leistungsangebot. Besonders betroffen wären saisonabhängige Unternehmen sowie personalintensive Dienstleistungen, bei denen zusätzliche Kosten nur begrenzt weitergegeben werden können. Dadurch könnten Preise steigen, Angebote reduziert oder einzelne Leistungen ganz aufgegeben werden.
Mehrere Rückmeldungen verweisen zudem auf die Bedeutung von Minijobs für Rentnerinnen und Rentner. Sie ermöglichen einen begrenzten Zuverdienst und helfen Unternehmen, vorhandene Arbeitskräftepotenziale zu nutzen. Gerade vor dem Hintergrund des Arbeits- und Fachkräftemangels sollten solche Beschäftigungsmöglichkeiten nicht unnötig erschwert werden.
Die IHK Erfurt hat die Hinweise der regionalen Wirtschaft an die DIHK gespiegelt. Gemeinsam mit der DIHK wird die IHK Erfurt den weiteren Gesetzgebungsprozess aufmerksam begleiten und sich dafür einsetzen, dass betriebliche Praxis, Arbeitskosten und Bürokratiebelastung bei der Ausgestaltung der Rentenreform angemessen berücksichtigt werden.