Novelle der Ersatzbaustoffverordnung
Das Bundesumweltministerium hat einen Referentenentwurf zur Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung vorgelegt. Ziel der Änderungen sind insbesondere der Abbau bürokratischer Pflichten, die Vereinfachung der Güteüberwachung, eine stärkere Digitalisierung von Nachweis- und Dokumentationspflichten sowie die Verbesserung der Praxistauglichkeit der Regelungen. Nach Einschätzung des Ministeriums sollen Unternehmen dadurch spürbar entlastet werden.
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