Änderung Kreislaufwirtschaftsgesetz
Das Bundesumweltministerium hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vorgelegt. Die Beteiligungsphase für Unternehmen ist inzwischen abgeschlossen. Die IHK Erfurt hat die eingegangenen Rückmeldungen aus der regionalen Wirtschaft ausgewertet und in die weitere Interessenvertretung eingebracht.
Worum geht es?
Mit der Novelle soll vor allem die überarbeitete EU-Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Ziel ist es, Ressourcenschonung stärker voranzubringen, Abfallvermeidung und Recycling auszubauen, die Kreislaufwirtschaft weiterzuentwickeln und den Vollzug für Behörden zu verbessern.
Der Entwurf sieht unter anderem vor:
- Verbindliche Ziele zur Abfallvermeidung
- Neue Pflichten zur Wiederverwendung
- Stärkere Förderung der getrennten Sammlung und des Recyclings
- Neue Regelungen zur Produktverantwortung
Position der Wirtschaft
Aus Sicht vieler Unternehmen bestehen weiterhin Fragen hinsichtlich zusätzlicher Bürokratie, neuer Berichtspflichten, möglicher Mehrkosten sowie der praktischen Umsetzbarkeit einzelner Regelungen. Die IHK-Organisation setzt sich für eine praxisnahe und wirtschaftsfreundliche Umsetzung ohne zusätzliche nationale Sonderwege ein.
Wie geht es weiter?
Die IHK Erfurt wird das weitere Gesetzgebungsverfahren eng begleiten und sich gemeinsam mit der DIHK für die Interessen der Unternehmen einsetzen. Über wichtige Entwicklungen, Änderungen im Entwurf und mögliche Auswirkungen auf die Wirtschaft informieren wir Sie laufend auf unserer Website und über unsere Informationsangebote.
Unternehmen mit Fragen oder Hinweisen zum Verfahren können sich weiterhin an die IHK Erfurt wenden.