Jugendschutz in der Gastronomie

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) trifft unter anderem Regelungen in Bezug auf den Aufenthalt in Gaststätten und die Abgabe von alkoholischen Getränken sowie zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens.
Gewerbetreibende haben die für ihre Betriebe geltenden Vorschriften des JuSchG bekanntzumachen. Im Unternehmen muss daher ein deutlich sichtbarer und gut lesbarer Aushang an einer für jedermann zugänglichen, einsehbaren Stelle angebracht werden. Bei einem Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz können im Einzelfall erhebliche Bußgelder drohen.
Den Aushang des Jugendschutzgesetzes für gastgewerbliche Betriebe können Sie hier kostenlos herunterladen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 60 KB).
Nähere Informationen zum Jugendschutzgesetz finden Sie im Internet unter Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.