Aus- und Weiterbildung
(Eine vollständige Übersicht der aktuellen Gebühren finden Sie in unserer Gebührenordnung.)
Gefahrgutfahrer
Schulung
Alle Fahrzeugführer, die Gefahrgut in kennzeichnungspflichtiger Menge befördern, unabhängig von der höchstzulässigen Gesamtmasse des eingesetzten Fahrzeuges, müssen im Besitz einer ADR-Schulungsbescheinigung sein.
Neben dem Besuch einer Schulung bei einem anerkannten Lehrgangsveranstalter ist eine Prüfung bei der IHK abzulegen.
Bitte entnehmen Sie unserem Infoblatt (pdf), welche Schulung für Sie in Frage kommt oder lassen Sie sich von uns oder einem der angegebenen Schulungsanbieter beraten.
Zur Durchführung der Schulung wenden Sie sich bitte direkt an die Schulungsanbieter.
Prüfungen und Prüfungsdauer
- Die Prüfungen werden von der IHK abgenommen. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt in der Regel direkt über die Schulungsanbieter.
- Bitte achten Sie darauf, zusammen mit der Prüfungsanmeldung auch den “Fotobogen ADR (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 75 KB)” abzugeben, damit Ihre ADRCard erstellt werden kann!
- Die Zulassung zum Aufbaukurs erfolgt nur, wenn die Prüfung für den Basiskurs bestanden wurde.
- Nicht bestandene Prüfungen dürfen einmal ohne nochmalige Schulung wiederholt werden.
- Zur Auffrischungsprüfung wird nur zugelassen, wer im Besitz einer gültigen ADR-Schulungsbescheinigung ist.
Erstschulung |
Basiskurs
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45 Minuten
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Aufbaukurs Tank
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45 Minuten
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Aufbaukurs Klasse 1
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30 Minuten
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Aufbaukurs Klasse 7
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30 Minuten
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Auffrischungs- schulung |
30 Minuten
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Prüfungsgebühren
81,- Euro je Prüfungsteilnehmer für die Prüfung inkl. Ausstellung der ADR-Karte
(Eine vollständige Übersicht der aktuellen Gebühren finden Sie in unserer Gebührenordnung.)