Aus- und Weiterbildung
Gefahrgut
Informationen zu den Sachkundeprüfungen im Gefahrgutbereich.
Gefahrgutfahrer
Fahrzeugführer, die Gefahrgut in kennzeichnungspflichtiger Menge befördern, unabhängig von der höchstzulässigen Gesamtmasse des eingesetzten Fahrzeuges, müssen im Besitz einer ADR-Schulungsbescheinigung sein.
Neben dem Besuch einer Schulung bei einem anerkannten Lehrgangsveranstalter ist eine Prüfung bei der IHK abzulegen.
Bitte entnehmen Sie der folgenden Übersicht, welche Schulung für Sie in Frage kommt, oder lassen Sie sich von uns oder einem der angegebenen Lehrgangsveranstalter beraten.
Um sich für eine Schulung anzumelden, wenden Sie sich bitte direkt an einen der Lehrgangsveranstalter.
- Prüfung und Prüfungsgebühren
- Die Prüfungen werden von der IHK abgenommen. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt direkt durch den jeweiligen Schulungsanbieter.
- Bitte geben Sie zusammen mit der Prüfungsanmeldung auch den “Fotobogen ADR (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 75 KB)” ab, damit Ihre ADRCard erstellt werden kann!
- Nicht bestandene Prüfungen dürfen einmal ohne nochmalige Schulung wiederholt werden.
- Die Zulassung zum Aufbaukurs erfolgt nur, wenn die Prüfung für den Basiskurs bestanden wurde.
- Zur Auffrischungsprüfung wird nur zugelassen, wer im Besitz einer gültigen ADR-Schulungsbescheinigung ist.
Erstschulung Basiskurs 45 Minuten Aufbaukurs Tank 45 Minuten Aufbaukurs Klasse 1 30 Minuten Aufbaukurs Klasse 7 30 Minuten Auffrischungs-
schulung30 Minuten Die Prüfungsgebühr beträgt 97,- Euro (Prüfung inkl. Ausstellung der ADR-Karte).Die vollständige Übersicht zu unseren Gebühren zum Thema “Gefahrgutfahrer” entnehmen Sie bitte unserem Gebührentarif, Pos. VII. - Informationen zum Schulungssystem
Gefährliche Güter (Gefahrgut) dürfen nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden. Geregelt wird der Gefahrguttransport durch die Gefahrgutverordnung Straße/Eisenbahn/Binnenschiff (GGVSEB) und dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR).Fahrer von Gefahrgut benötigen deshalb eine besondere Schulung. Das Schulungssystem umfasst Erst- und Auffrischungsschulungen.
Erstschulungen Unterrichtseinheiten Dauer der Prüfung Basiskurs 19 UE 45 min. alle Fahrzeugführer bei Stück- und Schüttguttransport, unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht Aufbaukurs Kl. 1 8 UE 30 min. bei Transporten von explosiven Stoffen/Gegenständen der Klasse 1 Aufbaukurs Kl. 7 8 UE 30. min. bei Transporten von radioaktiven Stoffen der Klasse 7 Aufbaukurs Tank 13 UE 45 min. Wenn gefährlich Güter- in Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC, deren Einzelfassungsraum 3 m³ übersteigt;
- in fest verbundenen Tanks oder Aufsetztanks mit einem Fassungsraum von mehr als 1 m³;
- in Batterie-Fahrzeugen mit einem Gesamtfassungsraum von mehr als 1 m³
transportiert werdenAuffrischungsschulung 12 UE 30 min. - Lehrgangsveranstalter und Kurspläne
Die Schulungen dürfen nur von Lehrgangsveranstaltern durchgeführt werden, die von der IHK anerkannt sind.Unter dem folgenden Link können die Lehrgangsveranstalter die aktuellen Kurspläne (ZIP-Datei · 1266 KB)herunterladen.
- ADR-Schulungsbescheinigung
Wenn der Teilnehmer die Schulung(en) lückenlos besucht und die Prüfung(en) bestanden hat, stellt die IHK eine ADR-Bescheinigung in Form einer ADR-Card mit Passbild aus.Die ADR-Schulungsbescheinigung hat eine Geltungsdauer von fünf Jahren ab dem Datum der bestandenen Grundprüfung. Bei Überschreitung der Geltungsdauer wird diese ungültig, d.h. der Inhaber muss eine neue Grundschulung (Basiskurs) besuchen.ADR-Schulungsbescheinigungen werden um 5 Jahre ab dem alten Gültigkeitsdatum verlängert, wenn die Auffrischungsschulung innerhalb eines Jahres vor Ablauf der Bescheinigung erfolgreich abgeschlossen wurde. Liegt die Auffrischung vor diesem Zeitraum, wird die neue Gültigkeit ab dem Datum der Auffrischungsprüfung gerechnet. Die Auffrischungsschulung gilt für alle Klassen der Erstschulung. Es gibt daher keine gesonderten Auffrischungskurse für Tanktransport oder für den Transport von Gütern der Klasse 1 bzw. der Klasse 7.Im Falle des Verlustes der ADR-Card kann bei der IHK, bei der die Prüfung abgelegt wurde, gebührenpflichtig einen Ersatz beantragt werden. Hierfür ist ein formloser schriftlicher Antrag erforderlich.
Gefahrgutbeauftragte
Unternehmen, deren Tätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, der Schiene, auf schiffbaren Binnengewässern und mit Seeschiffen umfasst, müssen gemäß der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) mindestens einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.
Diesen Schulungsnachweis können Sie im Rahmen einer Gefahrgutbeauftragtenprüfung erwerben.
Anmeldung zur Prüfung Gefahrgutbeauftragter
- Allgemeines zur Prüfung
Für die Durchführung der Prüfungen sind die Industrie- und Handelskammern zuständig. Interessenten können sich bei jeder beliebigen IHK zur Prüfung anmelden, sofern diese die Prüfung anbietet.Die Prüfung erfolgt schriftlich. In der Prüfung muss der Teilnehmer nachweisen, dass er über die Kenntnisse, das Verständnis und die Fähigkeiten verfügt, die für die Tätigkeit als Gefahrgutbeauftragter erforderlich sind.Als Hilfsmittel sind die einschlägigen aktuellen Rechtsvorschriften für den jeweiligen Verkehrsträger sowie ein netzunabhängiger Taschenrechner zugelassen.
- Prüfungsarten
Grundprüfung
Grundschulungen müssen mit einer Grundprüfung abgeschlossen werden. Anschließend wird der Schulungsnachweis erstmals erteilt. Zur Grundprüfung werden nur Personen zugelassen, die eine lückenlose Teilnahme an einer Grundschulung nachweisen können. DiePrüfungsdauer:- 100 Minuten für den ersten Verkehrsträger und
- 50 Minuten für jeden weiteren Verkehrsträger, der in dieselbe Prüfung einbezogen wird.
Eine nicht bestandene Grundprüfung darf einmal ohne nochmalige Schulung wiederholt werden.Nach der Grundprüfung wird der Schulungsnachweis ausgestellt. Er hat eine Gültigkeit von 5 Jahren und berechtigen zur Wahrnehmung der Aufgaben als Gefahrgutbeauftragter in allen EU-Mitgliedsstaaten.Verlängerungsprüfung
Die Verlängerungsprüfung ist für Personen gedacht, deren Schulungsnachweis noch gültig ist (siehe Gültigkeitsdatum in der Bescheinigung).Zur Verlängerung des Schulungsnachweises muss eine Prüfung bestanden werden. Eine vorherige Teilnahme an einem Lehrgang ist nicht erforderlich.Bei Nichtbestehen der Verlängerungsprüfung ist eine mehrmalige Wiederholung möglich, bis zum Ablauf des Schulungsnachweises.Prüfungsdauer:- 50 Minuten für den ersten Verkehrsträger und
- 25 Minuten für jeden weiteren Verkehrsträger.
Die Verlängerung des Schulungsnachweises kann nur innerhalb der Gültigkeit des bestehenden Schulungsnachweises erfolgen. Beim Bestehen der Prüfung wird der Schulungsnachweis um weitere 5 Jahre verlängert.Ergänzungsprüfung
Durch die Ergänzungsprüfung kann ein bestehender Schulungsnachweis auf zusätzliche Verkehrsträger erweitert werden. Die Gültigkeitsdauer des bestehenden Schulungsnachweises verändert sich dadurch nicht.Prüfungsdauer:- 50 Minuten für jeden weiteren Verkehrsträger.
Eine nicht bestandene Ergänzungsprüfung darf einmal ohne nochmalige Schulung wiederholt werden. - Ausnahmeregelungen
Unternehmen, deren Tätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, der Schiene, auf schiffbaren Binnengewässern und mit Seeschiffen umfasst, müssen gemäß der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) mindestens einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.Die Vorschriften dieser Verordnung gelten nicht für Unternehmen,
- deren Tätigkeiten sich auf die Beförderungen gefährlicher Güter beziehen, deren Freistellung von den Vorschriften des ADR/RID/ADN/International Maritime Dangerous Goods Code (IMDG-Code) geregelt ist oder sich auf Mengen je Beförderungseinheit erstrecken, die unterhalb der in Unterabschnitt 1.1.3.6. ADR festgelegten Mengen liegen, oder die ausschließlich Beförderungen nach Kapitel 3.4. und 3.5. ADR/RIDADN/IMDG-Code durchführen,
- die in einem Kalenderjahr an der Beförderung von nicht mehr als 50 Tonnen netto gefährlicher Güter für den Eigenbedarf in Erfüllung betrieblicher Aufgaben beteiligt sind, wobei dies bei radioaktiven Stoffen nur bei der Beförderung der UN-Nummern 2908 bis 2911 gilt,
- denen ausschließlich Pflichten als Fahrzeugführer, Schiffsführer, Empfänger, Reisender, Hersteller und Rekonditionierer von Verpackungen oder als Stelle für Inspektionen und Prüfungen von Großpackmitteln (IBC) zugewiesen worden sind oder
- die ausschließlich als Auftraggeber des Absenders an der Beförderung gefährlicher Güter von nicht mehr als 50 Tonnen netto pro Kalenderjahr beteiligt sind, ausgenommen radioaktiver Stoffe der Klasse 7 und gefährliche Güter der Beförderungskategorie 0 nach Absatz 1.1.3.6.3. ADR.
- Prüfungsgebühren
Die Prüfungsgebühr beträgt 261,- Euro für die Prüfung einschließlich Ausstellung eines Zertifikates für die Grundprüfung, Ergänzungsprüfung oder Verlängerungsprüfung.Die vollständige Übersicht zu unseren Gebühren zum Thema “Gefahrgutbeauftragte” entnehmen Sie bitte unserem Gebührentarif, Pos. VIII.
- Fragenfundus Gefahrgutbeauftragte
Über den folgenden Link gelangen Sie auf die Internetseiten der DIHK. Wählen Sie dort in der Übersicht “Gefahrgutbeauftragte” aus, um zum Fragenfundus zu gelangen.