Aus- und Weiterbildung
Gefahrgutbeauftragte
Laut § 3, Absatz 3 der „Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen“ (Gefahrgutbeauftragtenverordnung – GbV) muss der Gefahrgutbeauftragte eines Unternehmens „Inhaber eines Schulungsnachweises“ sein, und zwar für den Verkehrsträger, mit dem Gefahrgüter befördert werden sollen: Straße, Eisenbahn, Binnenschiff oder Seeschifffahrt.
Diesen Schulungsnachweis können Sie im Rahmen einer Gefahrgutbeauftragtenprüfung wie folgt erwerben.
Prüfungsarten und Zulassung zur Prüfung
Grundprüfung
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Verlängerungsprüfung
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Zur Grundprüfung wird zugelassen,
wer die Teilnahme an einer Grundschulung für den/die jeweils besuchten Verkehrsträger durch eine schriftliche Lehrgangsbestätigung nachweisen kann. Eine Liste der von der IHK anerkannten Lehrgangsveranstalter für die Gefahrgutbeauftragtenschulung finden Sie in unserem Infoblatt (siehe rechts). |
Die Verlängerungsprüfung ist für Personen gedacht, deren Schulungsnachweis noch gültig ist (siehe Gültigkeitsdatum in der Bescheinigung). Die Verlängerungsprüfung kann nur die Verkehrsträger erfolgen, für die der zu verlängernde Schulungsnachweis gilt.
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Dauer: 100 Minuten für den
ersten Verkehrsträger, weitere 50 Minuten für jeden weiteren Verkehrsträger. |
Dauer: 50 Minuten für den
ersten Verkehrsträger, weitere 25 Minuten für jeden weiteren Verkehrsträger. |
Prüfungstermine und Anmeldung zur Prüfung:
Bitte nutzen Sie für Ihre Prüfungsanmeldung unser Online-Anmeldeformular. Dort finden Sie auch die noch verfügbaren Prüfungstermine.
Prüfungsgebühren
(Eine vollständige Übersicht der Gebühren finden Sie in unserer Gebührenordnung.)
200,- Euro – Grundprüfung oder Ergänzungsprüfung, einschließlich Ausstellung eines Zertifikates
191,- Euro – Verlängerungsprüfung, einschließlich Ausstellung eines Zertifikates