Aus- und Weiterbildung

Gefahrgutbeauftragte


Laut § 3, Absatz 3 der „Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen“ (Gefahrgutbeauftragtenverordnung – GbV) muss der Gefahrgutbeauftragte eines Unternehmens „Inhaber eines Schulungsnachweises“ sein, und zwar für den Verkehrsträger, mit dem Gefahrgüter befördert werden sollen: Straße, Eisenbahn, Binnenschiff oder Seeschifffahrt.
Diesen Schulungsnachweis können Sie im Rahmen einer Gefahrgutbeauftragtenprüfung wie folgt erwerben.


Prüfungsarten und Zulassung zur Prüfung

Grundprüfung
Verlängerungsprüfung
Zur Grundprüfung wird zugelassen,
wer die Teilnahme an einer
Grundschulung für den/die jeweils
besuchten Verkehrsträger durch eine
schriftliche Lehrgangsbestätigung nachweisen kann.
Eine Liste der von der IHK anerkannten Lehrgangsveranstalter für die Gefahrgutbeauftragtenschulung finden Sie in unserem Infoblatt (siehe rechts).
Die Verlängerungsprüfung ist für Personen gedacht, deren Schulungsnachweis noch gültig ist (siehe Gültigkeitsdatum in der Bescheinigung). Die Verlängerungsprüfung kann nur die Verkehrsträger erfolgen, für die der zu verlängernde Schulungsnachweis gilt.

 
Dauer: 100 Minuten für den
ersten Verkehrsträger, weitere
50 Minuten für jeden weiteren Verkehrsträger.
Dauer: 50 Minuten für den
ersten Verkehrsträger, weitere
25 Minuten für jeden weiteren Verkehrsträger.

Prüfungstermine und Anmeldung zur Prüfung:

Bitte nutzen Sie für Ihre Prüfungsanmeldung unser Online-Anmeldeformular. Dort finden Sie auch die noch verfügbaren Prüfungstermine.

Prüfungsgebühren

(Eine vollständige Übersicht der Gebühren finden Sie in unserer Gebührenordnung.)
 
200,- Euro – Grundprüfung oder Ergänzungsprüfung, einschließlich Ausstellung eines Zertifikates
191,- Euro – Verlängerungsprüfung, einschließlich Ausstellung eines Zertifikates