Enschädigung für Prüfer

Prüferentschädigung


Bitte beachten Sie, dass die Abrechnung der Prüferentschädigung ab dem 1. Januar 2023  nur noch online möglich ist.

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Was Sie beachten sollten!

  • Bitte rechnen Sie Ihren Prüfereinsatz immer zeitnah ab.
  • Sofern Sie einen Termin wahrgenommen haben, der nicht in Ihrem Account angezeigt wird, können sie ihn über das “+”-Symbol unten links selbständig anlegen.
  • Alle Einsätze (Termine) eines Jahres müssen bis spätestens 15. Februar des Folgejahres von Ihnen abgerechnet worden sein. Andernfalls verfällt der Anspruch auf eine Zahlung.
  • Die Gesamtsumme Ihrer Einnahmen aus der ehrenamtlichen Tätigkeit können Sie direkt in Ihrem Account selbständig ausdrucken und Ihren Steuerunterlagen beifügen. Achten Sie bitte darauf, dass vorab alle Termine des betreffenden Jahres abgerechnet worden sind.