Prüferentschädigung Online

Die folgenden Informationen sind für ehrenamtliche Prüfer/innen gedacht, die ihre Prüferentschädigung geltend machen möchten.
Als bereits registrierter Benutzer gelangen Sie über den folgenden Button direkt zur Prüferentschädigung.
zur Online-Prüferentschädigung (für registrierte Nutzer)
Bitte beachten Sie: Die Abrechnung der Prüferentschädigung erfolgt ausschließlich online.
Sollten Sie unser Online-Tool längere Zeit nicht genutzt haben, müssen Sie möglicherweise erst Ihr Passwort erneuern. Nutzen Sie dazu bitte die Funktion “Passwort vergessen” unterhalb der Anmeldemaske.
Die folgende Anleitung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 908 KB) gibt Ihnen einen Überblick über die Funktionen und die Handhabung des Online-Tools.

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Was alle Prüfer/innen beachten sollten!

  • Bitte rechnen Sie Ihren Prüfereinsatz immer zeitnah ab (direkt nach einer Prüfung).
  • Sofern Sie einen Termin wahrgenommen haben, der nicht in Ihrem Account angezeigt wird, können sie ihn über den Buttton “neuer Termin” links unten selbständig anlegen.
  • Alle Einsätze (Termine) eines Jahres müssen bis spätestens 15. Februar des Folgejahres von Ihnen abgerechnet worden sein. Andernfalls verfällt der Anspruch auf eine Zahlung.
  • Eine Übersicht Ihrer Einnahmen aus der ehrenamtlichen Tätigkeit können Sie direkt aus Ihrem Account ausdrucken und Ihren Steuerunterlagen beifügen. Achten Sie bitte darauf, dass vorab alle Termine des betreffenden Jahres abgerechnet worden sind.