Enschädigung für Prüfer
Prüferentschädigung Online
Die folgenden Informationen sind für ehrenamtliche Prüfer/innen gedacht.
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Unsere Kurzanleitung gibt Ihnen einen Überblick über die Funktionen und die Handhabung des Online-Tools.
Wichtig!
- Rechnen Sie Ihren Prüfereinsatz immer zeitnah ab (direkt nach einer Prüfung), spätestens aber bis zum 15. Februar des Folgejahres. Danach verfällt der Anspruch!
- Sofern Sie einen Termin wahrgenommen haben, der nicht in Ihrem Account angezeigt wird, können sie ihn über den Buttton “neuer Termin” links unten selbständig anlegen.
- Eine Übersicht Ihrer Einnahmen als Prüfer können Sie direkt über Ihrem Account ausdrucken und Ihren Steuerunterlagen beifügen. Achten Sie bitte darauf, dass vorab alle Termine des betreffenden Jahres abgerechnet worden sind.