Prüferentschädigung Online
Bitte beachten Sie: Die Abrechnung der Prüferentschädigung ist nur online möglich.Sollten Sie die Online-Pürferentschädigung längere Zeit nicht genutzt haben, müssen Sie sich ggf. zunächst ein neues Passwort anlegen. Nutzen Sie dazu bitte die Funktion “Passwort vergessen” unterhalb der Anmeldemaske.
Hier können Sie Ihre Prüferentschädigung geltend machen. Aber unser Prüferportal bietet noch viel mehr Funktionen. Was es alles kann, sehen Sie in unserer Anleitung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 908 KB).
zur Online-Prüferentschädigung (für registrierte Nutzer)
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Was Sie beachten sollten!
- Bitte rechnen Sie Ihren Prüfereinsatz immer zeitnah ab.
- Sofern Sie einen Termin wahrgenommen haben, der nicht in Ihrem Account angezeigt wird, können sie ihn über das “+”-Symbol unten links selbständig anlegen.
- Alle Einsätze (Termine) eines Jahres müssen bis spätestens 15. Februar des Folgejahres von Ihnen abgerechnet worden sein. Andernfalls verfällt der Anspruch auf eine Zahlung.
- Eine Übersicht Ihrer Einnahmen aus der ehrenamtlichen Tätigkeit können Sie direkt aus Ihrem Account ausdrucken und Ihren Steuerunterlagen beifügen. Achten Sie bitte darauf, dass vorab alle Termine des betreffenden Jahres abgerechnet worden sind.