Aus- und Weiterbildung
Entschädigungsregelung
Entschädigungsregelung für die ehrenamtliche Tätigkeit in Prüfungsausschüssen, in Prüferdelegationen, im Schlichtungsausschuss und im Berufsbildungsausschuss
(Lesefassung, gültig ab 25.03.2023)
Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Erfurt (IHK Erfurt) hat auf Ihrer Sitzung am 19. April 2023 folgende Entschädigungsregelung beschlossen:
§ 1
Für die im Auftrag der IHK Erfurt ausgeübte ehrenamtliche Tätigkeit erhalten Mitglieder der Prüfungsausschüsse und Prüferdelegationen gemäß § 40 Abs. 6 Berufsbildungsgesetz (BBiG), Mitglieder des Berufsbildungsausschusses gemäß § 77 Abs. 3 BBiG und Mitglieder des Schlichtungsausschusses gemäß § 111 Abs. 2 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG), im Weiteren Anspruchsberechtigte genannt, eine Entschädigung gemäß der Anlage, sofern nicht von anderer Seite bereits eine Entschädigung gewährt wird.
Anspruchsberechtigt im Sinne der Punkte A bis C der Anlage sind darüber hinaus ehrenamtlich tätige Personen, die organisatorische Arbeiten zur Absicherung der Prüfungen verrichten.
§ 2
Die Zahlung der Entschädigung erfolgt auf Antrag des Anspruchsberechtigten. Für die Abrechnung ist das von der IHK Erfurt zur Verfügung gestellte Online-Abrechnungsprogramm zu nutzen. Nur in berechtigten Ausnahmefällen kann die Abrechnung auf den von der IHK Erfurt bereitgestellten Abrechnungsformularen erfolgen.
Der Antrag ist bis spätestens zwei Monate nach dem jeweiligen Termin der ehrenamtlichen Tätigkeit bei der IHK Erfurt zu stellen. Tätigkeiten, die im Zeitraum vom 01.12. - 31.12. eines Jahres ausgeübt werden, sind spätestens bis zum 15.02. des Folgejahres abzurechnen. Der Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung erlischt, wenn die vorgenannten Abrechnungsfristen nicht eingehalten werden.
Für die Versteuerung der gewährten Entschädigung ist der Anspruchsberechtigte selbst verantwortlich.
§ 3
Diese Entschädigungsregelung tritt am 1. August 2023 in Kraft. Gleichzeitig treten die Entschädigungsregelung für ehrenamtliche Tätigkeit in Prüfungsausschüssen und in Prüferdelegationen sowie im Schlichtungsausschuss der Industrie- und Handelskammer Erfurt vom 12. September 2012, zuletzt geändert am 22. April 2020, und die Entschädigungsregelung für die ehrenamtliche Tätigkeit im Berufsbildungsausschuss vom 31. Januar 2002 außer Kraft.
Anlage zur Entschädigungsregelung für die ehrenamtliche Tätigkeit in Prüfungsausschüssen, in Prüferdelegationen, im Schlichtungsausschuss und im Berufsbildungsausschuss der IHK Erfurt
A. Zeitversäumnisse
Anspruchsberechtigte erhalten eine Entschädigung für Zeitversäumnis im Umfang von § 16 JVEG in der jeweils geltenden Fassung, wenn nicht nach Punkt D und E bereits eine Entschädigung gewährt wird. Die Entschädigung wird für höchstens 10 Stunden je Tag gewährt.
Als Zeitversäumnis gelten:
- schriftliche, mündliche und praktische Prüfungsdurchführungen
- die Auswertung von Prüfungsunterlagen
- die Übergabe und Übernahme von Prüfungsunterlagen
- die Erarbeitung von Überdenkungsentscheidungen im Rahmen von Widerspruchsverfahren gegen Prüfungsentscheidungen
- die Mitarbeit in Aufgabenerstellungsausschüssen der IHK Erfurt
- Teilnahme an Besprechungen und Sitzungen nach Einladung durch die IHK Erfurt
B. Fahrtkosten
Den Anspruchsberechtigten werden die entstandenen Fahrtkosten zwischen dem Wohn-, Beschäftigung- oder sonstigen Aufenthaltsort und dem Prüfungs- bzw. Besprechungsort wie folgt erstattet:
- Bei Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs werden die tatsächlich entstandenen Auslagen bis zum Fahrpreis 2. Klasse erstattet. Die entstandenen Kosten sind durch Vorlage des Fahrscheins zu belegen.
- Bei Benutzung des eigenen oder unentgeltlich zur Nutzung überlassenen Kraftfahrzeuges werden für den Hin- und Rückweg pro gefahrenem Kilometer 0,30 € erstattet. Es ist jeweils der kürzeste Weg zu nehmen, Ausnahmen sind ggü. der IHK zu erläutern. Zusätzlich werden die aus Anlass der Fahrt entstandenen Parkentgelte erstattet. Die entstandenen Kosten sind durch Vorlage der Belege nachzuweisen.
C. Aufwand
Für die ehrenamtliche Tätigkeit wird eine Verpflegungspauschale pro Kalendertag gewährt
bei mindestens 6 und weniger als 8 Stunden
|
=
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3,00 €
|
bei mindestens 8 und weniger als 14 Stunden
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=
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6,00 €
|
bei mindestens 14 und weniger als 24 Stunden
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=
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12,00 €
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bei vollen 24 Stunden
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=
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24,00 €
|
bei mehrtägiger Tätigkeit für den An- und Abreisetag unabhängig von der Abwesenheitsdauer
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=
|
12,00 €
|
Erfolgt eine Verpflegung durch die IHK Erfurt, entfällt der Anspruch.
D. Erstellung von Prüfungsaufgaben
- Für die druckfertige Neuerstellung von schriftlichen Prüfungsaufgaben (einschließlich Lösungsvorschlag) wird ein Stundensatz von 26,00 € zugrunde gelegt. Die Höhe der Entschädigung errechnet sich gemäß der folgenden Formel. Grundlage ist die jeweilige Ausbildungsordnung bzw. Rechtsverordnung für die Durchführung der Prüfung.
Prüfungszeit des Prüfungsfaches (in h) x 26,00 € = Entschädigung
- Für die Überarbeitung bestehender Aufgabensätze für die schriftliche Prüfung oder die druckfertige Erstellung von Aufgaben für praktische Prüfungen (einschließlich Lösungsvorschlag) werden 50 % der unter D.1. genannten Entschädigung gezahlt.
- Sach- und Materialkosten für die Erstellung der Prüfungsaufgaben sind mit der Entschädigung abgegolten.
- Eine Entschädigung wird nur gezahlt, wenn die erstellten Prüfungsaufgaben spätestens mit
Beantragung der Entschädigung an die IHK Erfurt zu übergeben werden.
E. Korrektur schriftlicher Prüfungsaufgaben
Die Entschädigung für die Korrektur schriftlicher Prüfungsarbeiten erfolgt auf Basis eines Stundensatzes von 24,50 €. Die Höhe der Entschädigung wird gemäß der folgenden Formel berechnet:
Prüfungszeit des Prüfungsfaches (in h) x 24,50 € x Zeitfaktor = Entschädigung
Dabei gelten die folgenden Zeitfaktoren:
- Korrektur von Multiple-Choice-Aufgabensätzen: 0,033 (entspricht 2 Minuten)
- Korrektur gemischter Aufgabensätze: 0,083 (entspricht 5 Minuten)
- Korrektur konventioneller (offener) Aufgabensätze
in der Ausbildung oder Sachkunde: 0,133 (entspricht 8 Minuten) - Korrektur konventioneller (offener) Aufgabensätze
in der Weiterbildung: 0,30 (entspricht 18 Minuten)
Daraus ergeben sich beispielhaft folgende Beträge in Euro:
Aufgabenart | Prüfungsdauer bis zu … Minuten | |||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
30
|
60
|
90
|
120
|
150
|
180
|
240
|
300
|
|
Multiple-Choice-Aufgaben |
0,40
|
0,81
|
1,21
|
1,62
|
2,02
|
2,43
|
3,23
|
4,04
|
Gemischte Aufgabensätze |
1,02
|
2,03
|
3,05
|
4,07
|
5,08
|
6,10
|
8,13
|
10,17
|
Aufgabensätze mit rein konventionellen Aufgaben in der Ausbildung und Sachkunde |
1,63
|
3,26
|
4,89
|
6,52
|
8,15
|
9,78
|
13,03
|
16,29
|
Aufgabensätze mit rein konventionellen Aufgaben in der Weiterbildung |
3,68
|
7,35
|
11,03
|
14,7
|
18,38
|
22,05
|
29,40
|
36,75
|
Die Korrektur von Projektarbeiten, betrieblichen Aufträgen, Reporten und Dokumentationen wird aufwandsgemäß bei Ausbildungsberufen in der Kategorie I mit 5,- Euro, in der Kategorie II mit 15,- Euro und in der Fortbildung mit 30,- Euro je korrigierter Arbeit entschädigt.
F. Sonstiges
Notwendige bare Auslagen (z.B. Porto für die Übersendung von Prüfungsunterlagen, Parkgebühren) werden gegen Vorlage der Belege erstattet.
Die Kosten für eine auswärtige Übernachtung werden nur dann erstattet, wenn eine vorherige Abstimmung erfolgte und eine schriftliche Genehmigung der IHK Erfurt vorliegt. Die Rechnung ist der Kostenabrechnung beizufügen. Die Buchung der Übernachtung ist über die Reisestelle der IHK Erfurt vorzunehmen.
Tätigkeiten, die in dieser Regelung nicht aufgeführt sind, können nur nach Rücksprache und nach Genehmigung durch die IHK Erfurt abgerechnet werden.
Die Genehmigung des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft ist am 19. Juli 2023 unter dem Aktenzeichen 1050-2AL-3404/9-5-38184/2023 erteilt worden.
Die vorstehende Entschädigungsregelung wird hiermit ausgefertigt und im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Erfurt, 25. Juli 2023