Friesenbrücke

Die Friesenbrücke bei Weener ist eine eingleisige Eisenbahnbrücke auf der Bahnstrecke von Leer nach Groningen. Bei einem Unfall im Dezember 2015 wurde sie allerdings so stark beschädigt, dass dort bis auf weiteres keine Züge mehr verkehren können. Seit dem Unfall hat es eine Reihe von Gesprächen gegeben, aber in der Sache hat sich bisher nichts getan. Aktuelle Planungen der Deutschen Bahn gehen von einer Wiederaufnahme des Zugverkehrs für das Jahr 2024 aus - neun Jahre nach dem Unfall.
Für die IHK ist es nur schwer nachvollziehbar, dass sich das Verfahren so lange hinzieht, zumal es eine staatsvertragliche Bindung für den Eisenbahnbetrieb auf der Strecke zwischen Leer und Groningen gibt. Ohne die Friesenbrücke können Züge dort aber nicht verkehren. In langwierigen Verhandlungen zwischen der Deutschen Bahn, dem Land Niedersachsen und dem Bund wurde 2017 eine Einigung über einen Neubau der Brücke erzielt. Ein Planfeststellungsverfahren soll folgen, allerdings haben Umweltverbände bereits angekündigt, sich die Pläne genauer anschauen und eine Klage nicht ausschließen wollen - obwohl es sich doch eigentlich nur um einen Ersatzbau handelt und es aus ökologischen Gründen sinnvoll ist, den Bahnverkehr in der Region zu stärken.
Die Entwicklungen im Falle der Friesenbrücke sind umso ärgerlicher, da der Brücke beim Projekt "Wunderline" eine große Bedeutung zuteilwird. Das Projekt soll die Bahnverbindung von Groningen nach Bremen verbessern, allerdings ist ohne die Friesenbrücke kein Verkehr möglich. Nun hat die Niederländische Regierung für dieses Projekt rund 100 Millionen reserviert, jedoch ist fraglich, wie lange sie das Geld noch bereithalten werden. Dabei käme dieses Geld auch der Ertüchtigung der Bahnstrecke zwischen Leer und Oldenburg zugute - diese Ertüchtigung, etwa die teilweise Zweigleisigkeit, fordert die IHK schon lange.
Mit einer Resolution zur "Wunderline" setzt sich die IHK-Vollversammlung dafür ein, dass die geplante Wiederinbetriebnahme der Friesenbrücke bis spätestens 2024 auch wirklich erfolgt. Dabei fordern die Wirtschaftsvertreter, dass die uneingeschränkte Schiffbarkeit der Bundeswasserstraße Ems mit einer ausreichenden Kapazität für Zugverkehre in Einklang gebracht wird. Dafür ist vor allem eine intelligente Abstimmung zwischen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und der Brückeneigentümerin erforderlich.