Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg
Auf Grund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 13.09.2022 erlässt die Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg als zuständige Stelle nach § 47 Absatz 1, § 62 Abs. 3 und § 79 Absatz 4 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das durch Artikel 16 des Gesetzes vom 28. März 2021 (BGBl. I S. 591) geändert worden ist, folgende Satzung:
Artikel 1
Die Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen der
Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg vom 16.07.2020 wird wie folgt
geändert:
1. Das Inhaltsverzeichnis wird ergänzt um:
Anlage zu § 2 Absatz 1 Satz 1
2. § 2 Abs. 1 wird wie folgt ersetzt:
Der Prüfungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern, sofern in der Anlage zur
Prüfungsordnung für bestimmte Prüfungsausschüsse keine höhere Anzahl festgelegt ist. Die
Mitglieder müssen für die Prüfungsgebiete sachkundig und für die Mitwirkung im
Prüfungswesen geeignet sein (§ 40 Absatz 1 Satz 2 BBiG).
3. Es wird eine Anlage zur Prüfungsordnung am Ende der Prüfungsordnung neu eingefügt:
Anlage zu § 2 Absatz 1 Satz 1 der Prüfungsordnung
Für die hier aufgelisteten Prüfungsausschüsse*) ist eine höhere Anzahl als drei ordentliche
Mitglieder festgelegt:
| Prüfungsausschuss für den Abschluss… | Ggf. regionale Zuständigkeit | Anzahl der Mitglieder (ohne Stellvertretinnen und Stellvertreter) |
|---|---|---|
| Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/ Kauffrau für Versicherungen und Finanzen (Versi10) |
5 | |
| Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin (BKF_2) |
7 |
*) Die hier festgelegte Anzahl von ordentlichen Mitgliedern gilt auch für Prüferdelegationen,
welchen nach §§ 42 Absatz 2 Satz 1 BBiG oder 35 a Absatz 2 Satz 1 HwO die Abnahme und
abschließende Bewertung von Prüfungsleistungen für die aufgelisteten Prüfungsausschüsse
übertragen wird.
Artikel 2
Die Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im
Mitteilungsblatt der Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg in Kraft.
Emden, 28.11.2022
Industrie- und Handelskammer
für Ostfriesland und Papenburg
gez. Dr. Bernhard Brons gez. Max-Martin Deinhard
Genehmigt
Mit Schreiben vom heutigen Tage.
Hannover, den 28.11.2022
Niedersächsisches Kultusministerium
45.2- 87 142
Im Auftrage Hacke