Änderungen der Wahlordnung

Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg hat am 08.03.2021 gemäß § 4 Satz 2 Ziffer 2 in Verbindung mit § 5 Abs. 3 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920), zuletzt geändert durch Art. 19 des Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetzes vom 22. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3256), folgende Satzung beschlossen:

Artikel 1

Die Wahlordnung vom 15. März 2004, zuletzt geändert am 29. April 2016 („Wirtschaft Ostfriesland & Papenburg“ Nr. 6 vom Juni 2016, S. 35 – 37 und www.ihk-emden.de) wird folgendermaßen geändert:

I. § 5 (Wählbarkeit)

§ 5 wird wie folgt geändert:

In Absatz 1 werden folgende Sätze 3 und 4 angefügt:

„Besonders bestellte Bevollmächtigte sind Personen, die ohne im Handelsregister eingetragen zu sein, im Unternehmen des Kammerzugehörigen eine der eigenverantwortlichen Tätigkeit des Unternehmers vergleichbare selbständige Stellung einnehmen und dies
durch eine entsprechende Vollmacht nachweisen. Nicht wählbar ist, wer die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen nicht besitzt.“

II. § 6 (Dauer und Beendigung der Mitgliedschaft)

§ 6 wird wie folgt geändert:

In Absatz 3 wird folgender Satz 2 angefügt:
„Abweichend von § 5 Abs. 2 bleibt die Mitgliedschaft gleichfalls unberührt, soweit Mitglieder der Vollversammlung nach Beginn ihrer Mitgliedschaft durch Unternehmensfusion, -zusammenschluss oder -wechsel ihre Wählbarkeit vom selben Kammerzugehörigen ableiten.“
III. § 7 (Wahlgruppen, Wahlbezirke)

§ 7 wird wie folgt geändert:

§ 7 Absatz 1 und 2 erhalten folgende Fassung:
„(1) Die Kammerzugehörigen werden zum Zwecke der Wahl unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Besonderheiten des IHK-Bezirks sowie der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der Gewerbegruppen in die folgenden Wahlgruppen eingeteilt und wählen als Angehörige einer Wahlgruppe jeweils die angegebene Anzahl von Mitgliedern der
Vollversammlung:
1. Industrie
13 Sitze
2. Regenerative Energieerzeugung
3 Sitze

3. Großhandel
3 Sitze
4. Einzelhandel
8 Sitze
5. Verkehr
5 Sitze
6. Hotel-, Beherbergungs- u. Gaststättengewerbe
5 Sitze
7. Kreditinstitute
2 Sitze
8. Versicherungswirtschaft
1 Sitz
9. Beratende Berufe, Vermittlungs- und Verwaltungstätigkeiten
4 Sitze
10. Sonstige Wirtschaftszweige
6 Sitze
Ziel dieser Einteilung ist es, eine spiegelbildliche Zusammensetzung der Vollversammlung nach der Branchenstruktur des IHK-Bezirks zu erreichen.
(2) Die Sitze der Wahlgruppen 1 bis 6 sowie der Wahlgruppe 10 werden regional auf Wahlbezirke wie folgt verteilt:

Wahlgruppe Industrie (13 Sitze)
• Landkreis Wittmund, die Städte Aurich und Wiesmoor sowie die Gemeinden
Großefehn, Ihlow und Südbrookmerland (Wahlbezirk 01)
4 Sitze
• Die Städte Norden und Norderney, die Samtgemeinden Brookmerland
und Hage, die Inselgemeinden Baltrum und Juist sowie die Gemeinden
Dornum, Großheide, Hinte und Krummhörn (Wahlbezirk 02)
1 Sitz
• Stadt Emden einschließlich Stadt Borkum (Wahlbezirk 03)
2 Sitze
• Landkreis Leer ohne Stadt Borkum (Wahlbezirk 04)
4 Sitze
• Stadt Papenburg (Wahlbezirk 05)
2 Sitze

Wahlgruppe Regenerative Energieerzeugung (3 Sitze)
• Landkreis Wittmund, die Städte Aurich und Wiesmoor sowie die Gemeinden
Großefehn, Ihlow und Südbrookmerland (Wahlbezirk 01)
1 Sitz
• Die Städte Norden und Norderney, die Samtgemeinden Brookmerland
und Hage, die Inselgemeinden Baltrum und Juist sowie die Gemeinden
Dornum, Großheide, Hinte und Krummhörn und die Stadt Emden
einschließlich Stadt Borkum (Wahlbezirk 08)
1 Sitz
• Landkreis Leer (ohne Stadt Borkum) und die Stadt Papenburg
(Wahlbezirk 09)
1 Sitz

Wahlgruppe Großhandel (3 Sitze)
• Landkreis Wittmund, die Städte Aurich und Wiesmoor sowie die Gemeinden
Großefehn, Ihlow und Südbrookmerland (Wahlbezirk 01)
1 Sitz
• Die Städte Norden und Norderney, die Samtgemeinden Brookmerland
und Hage, die Inselgemeinden Baltrum und Juist sowie die Gemeinden
Dornum, Großheide, Hinte und Krummhörn und die Stadt Emden
einschließlich Stadt Borkum (Wahlbezirk 08)
1 Sitz
• Landkreis Leer (ohne Stadt Borkum) und die Stadt Papenburg
(Wahlbezirk 09)
1 Sitz

Wahlgruppe Einzelhandel (8 Sitze)
• Die Städte Norden und Norderney, die Samtgemeinden Brookmerland
und Hage, die Inselgemeinden Baltrum und Juist sowie die Gemeinden
Dornum, Großheide, Hinte und Krummhörn (Wahlbezirk 02):
1 Sitz
• Stadt Emden einschließlich Stadt Borkum (Wahlbezirk 03)
1 Sitz
• Landkreis Leer ohne Stadt Borkum (Wahlbezirk 04)
2 Sitze
• Stadt Papenburg (Wahlbezirk 05)
1 Sitz
• Landkreis Wittmund (Wahlbezirk 06)
1 Sitz
• Die Städte Aurich und Wiesmoor sowie die Gemeinden Großefehn,
Ihlow und Südbrookmerland (Wahlbezirk 07)
2 Sitze

Wahlgruppe Verkehr (5 Sitze)
• Landkreis Wittmund, die Städte Aurich und Wiesmoor sowie die Gemeinden
Großefehn, Ihlow und Südbrookmerland (Wahlbezirk 01)
1 Sitz
• Die Städte Norden und Norderney, die Samtgemeinden Brookmerland
und Hage, die Inselgemeinden Baltrum und Juist sowie die Gemeinden
Dornum, Großheide, Hinte und Krummhörn (Wahlbezirk 02)
1 Sitz
• Stadt Emden einschließlich Stadt Borkum (Wahlbezirk 03)
1 Sitz
• Landkreis Leer ohne Stadt Borkum (Wahlbezirk 04)
1 Sitz
• Stadt Papenburg (Wahlbezirk 05)
1 Sitz

Wahlgruppe Hotel-, Beherbergungs- u. Gaststättengewerbe (5 Sitze)
• Die Städte Norden und Norderney, die Samtgemeinden Brookmerland
und Hage, die Inselgemeinden Baltrum und Juist sowie die Gemeinden
Dornum, Großheide, Hinte und Krummhörn (Wahlbezirk 02)
1 Sitz
• Stadt Emden einschließlich Stadt Borkum (Wahlbezirk 03)
1 Sitz
• Landkreis Wittmund (Wahlbezirk 06)
1 Sitz
• Die Städte Aurich und Wiesmoor sowie die Gemeinden Großefehn,
Ihlow und Südbrookmerland (Wahlbezirk 07)
1 Sitz
• Landkreis Leer (ohne Stadt Borkum) und die Stadt Papenburg
(Wahlbezirk 09)
1 Sitz

Wahlgruppe Sonstige Wirtschaftszweige (6 Sitze)
• Landkreis Wittmund, die Städte Aurich und Wiesmoor sowie die Gemeinden
Großefehn, Ihlow und Südbrookmerland (Wahlbezirk 01)
2 Sitze
• Die Städte Norden und Norderney, die Samtgemeinden Brookmerland
und Hage, die Inselgemeinden Baltrum und Juist sowie die Gemeinden
Dornum, Großheide, Hinte und Krummhörn und die Stadt Emden
einschließlich Stadt Borkum (Wahlbezirk 08)
2 Sitze
• Landkreis Leer (ohne Stadt Borkum) und die Stadt Papenburg
(Wahlbezirk 09)
2 Sitze
(3) Für die Sitze der Wahlgruppen 7 (Kreditinstitute), 8 (Versicherungswirtschaft) und 9 (Beratende Berufe, Vermittlungs- und Verwaltungstätigkeiten) bildet der Kammerbezirk den Wahlbezirk (Wahlbezirk 11).

IV. § 8 (Wahlausschuss)

§ 8 wird wie folgt geändert:

1. Absatz 4 wird wie folgt neu gefasst:
„Beschlüsse können auch schriftlich oder elektronisch gefasst werden. Die Beschlussfähigkeit liegt dann vor, wenn sich mindestens die Hälfte der Mitglieder beteiligt.“
2. Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 5.

V. § 9 (Wählerlisten)

§ 9 wird wie folgt geändert:

1. § 9 Absatz 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
„Die Wählerlisten können auch in Dateiform erstellt werden.“
2. § 9 Absatz 4 Satz 1 wird um folgenden Zusatz erweitert:
„(…), wobei auch eine Übermittlung per Fax zulässig ist. Zulässig ist ebenfalls die Übermittlung eines eingescannten Dokuments per E-Mail.“

VI. § 11 (Wahlvorschläge)

§ 11 Absatz 1 wird ein Satz 3 angefügt:

„Die Wahlvorschläge sind schriftlich einzureichen, wobei auch eine Übermittlung per Fax oder eines eingescannten Dokuments per E-Mail zulässig ist.“

VII. § 13 (Gültigkeit der Stimmen)

§ 13 wird wie folgt geändert:

1. Die Überschrift von § 13 wird wie folgt geändert:

Statt „Wahlergebnis“ lautet die Überschrift nun „Gültigkeit der Stimmen“.

2. § 13 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt um den Buchstaben d) ergänzt:
„d) die weder in einem verschlossenen Stimmzettelumschlag noch einem verschlossenen Rücksendeumschlag eingehen.“
3. § 13 Absatz 3 und 4 werden zu § 14 Absatz 1 und 2.
4. § 13 wird ein neuer Absatz 3 angefügt:
„Rücksendeumschläge, die lediglich den Wahlumschlag, nicht jedoch die Wahlberechtigung enthalten, werden nicht berücksichtigt. Der Stimmzettel ist ungültig. Das gilt auch, falls die Wahlberechtigung im Wahlumschlag versendet wurde oder nicht vollständig ausgefüllt
ist.“

VIII. § 14 (Wahlergebnis)

§ 14 wird wie folgt geändert:

1. Die Überschrift lautet statt „Wahlprüfung“ jetzt „Wahlergebnis“.
2. § 14 Absatz 1 und 2 erhält folgende Fassung:

„(1) Gewählt sind in den einzelnen Wahlgruppen und Wahlbezirken diejenigen Bewerber, welche die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, welches ein Mitglied des Wahlausschusses zieht; das gleiche gilt für die Festlegung der Reihenfolge der Ersatzleute (§ 2 Absatz 1).
(2) Der Wahlausschuss stellt das Wahlergebnis fest und macht es öffentlich bekannt. Diese
Bekanntmachung enthält lediglich die Namen der gewählten Bewerber sowie die Namen
der Ersatzleute in der festgestellten Reihenfolge.“

IX. § 15 (Wahlprüfung)

Der bisherige § 14 Wahlprüfung wird § 15. Der Wortlaut ändert sich nicht.

X. § 16 (Bekanntmachung)

Der bisherige § 15 Bekanntmachung wird § 16 und erhält folgende Fassung:

(1) Die in dieser Wahlordnung vorgesehenen Bekanntmachungen erfolgen auf der Webseite der IHK für Ostfriesland und Papenburg (www.ihk-emden.de) unter Angabe des Tages, an welchem die jeweilige Bekanntmachung öffentlich zugänglich gemacht wurde. Sie können zusätzlich in der Zeitschrift „Wirtschaft Ostfriesland & Papenburg“ erfolgen.
(2) Für die Wahrung von Bekanntmachungsfristen nach dieser Wahlordnung ist jeweils die Bekanntmachung auf der Webseite maßgeblich.
Artikel 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in der Zeitschrift „Wirtschaft Ostfriesland & Papenburg“ in Kraft. Sie ist erstmals anzuwenden auf die Wahl zur nächsten Vollversammlung.

Emden, 8. März 2021
Industrie- und Handelskammer
für Ostfriesland und Papenburg

Dr. Bernhard Brons                      Dr. Torsten Slink
Präsident                                       Hauptgeschäftsführer

Die Genehmigung des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Hannover, ist am 26.03.2021 (AZ: 21-01558/3020) erteilt worden.