Rabatte/Preisnachlässe

Ein Rabatt ist eine Preisermäßigung, die der Unternehmer einem Kunden durch einen Nachlass vom allgemein angekündigten oder geforderten Preis gewährt.
Beispiele für zulässige Rabattgewährungen:
  • Individuelle Preisnachlässe gegenüber bestimmten Kunden (z. B. nach Preisverhandlung, Feilschen)
  • Pauschale Preisnachlässe gegenüber bestimmten Kundengruppen (z. B. Kundenkarte, Vereinsmitglieder, Schüler, Senioren, Mitarbeiter eines bestimmten Unternehmens)
  • (Gestaffelte) Mengenrabatte
  • Coupons, Rabattgutscheine
  • Pauschale Preisherabsetzungen eines ganzen Sortiments
    („alle Hosen 20 % reduziert“) oder des gesamten Warenbestandes
    („20 % auf alles“).
Verboten sind Rabatte, bei denen von übertriebenem Anlocken gesprochen werden muss. Eine auf nur sehr kurze Zeit (wenige Stunden, ein Tag) befristete Preisherabsetzung könnte möglicherweise von den Gerichten als unzulässig bewertet werden. Je kürzer die Frist und je höher der Rabatt, desto größer ist die Gefahr der Unzulässigkeit.

Verboten ist auch die irreführende Rabattgewährung. Eine Irreführung liegt dann vor, wenn wochenlang Rabatte gewährt werden und durch die lange Dauer dieses Rabattes der Rabattpreis schließlich zum Normalpreis wird.