Prüfung im Taxen- und Mietwagengewerbe

Genehmigungspflicht

Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der für den Betriebssitz zuständigen Verkehrsbehörde. Voraussetzung für die Genehmigungserteilung ist neben der Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person die fachliche Eignung zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs nachweist.

Nachweis der fachlichen Eignung

Der Nachweis über die Eignung zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs ist in der Regel durch das Ablegen einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer zu erbringen.

Nachweis der fachlichen Eignung ohne Prüfung

Sie brauchen keine Eignungsprüfung abzulegen,
  • wenn Sie eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in Unternehmen des Taxen- beziehungsweise Mietwagenverkehrs nachweisen können. Die Tätigkeit muss die zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs erforderlichen Kenntnisse auf den maßgeblichen Sachgebieten vermittelt haben. Das Ende dieser Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Sie ist der Industrie- und Handelskammer, in deren Zuständigkeitsbereich der Unternehmer seinen Sitz hat, grundsätzlich durch schriftliche Zeugnisse der Unternehmen, in denen sie geleistet wurde, nachzuweisen.
  • wenn Sie als Unternehmer die erneute Erteilung einer auslaufenden Genehmigung beantragen.
  • wenn Sie als Unternehmer die Erteilung einer weiteren gleichartigen Genehmigung beantragen.
  • wenn Sie als Unternehmer mit einer Genehmigung für den Verkehr mit Taxen eine Genehmigung für den Verkehr mit Mietwagen beantragen.
  • wenn Sie als Unternehmer mit einer Genehmigung für den Verkehr mit Mietwagen eine Genehmigung für den Verkehr mit Taxen beantragen.
  • wenn Sie den Abschluss einer der folgenden Ausbildungen/Studienabschlüsse nachweisen können und die Ausbildung vor dem 4. Dezember 2011 begonnen worden ist:
    • Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn-/Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr
    • Verkehrsfachwirt/Verkehrsfachwirtin
    • Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen
    • Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn
    • Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsfach Personenverkehr der Hochschule Heilbronn
    • Diplom-Verkehrswirtschaftler/Diplom-Verkehrswirtschaftlerin der Technischen Universität Dresden.

Nachweis der fachlichen Eignung mit Prüfung - Prüfungsanforderungen

Kommen die vorgenannten Befreiungen für Sie nicht in Betracht, so können Sie den Eignungsnachweis durch Ablegen einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer erbringen. Die Prüfung besteht in der Regel aus zwei schriftlichen Teilen (Bearbeitungszeit insgesamt zwei Stunden) und einem mündlichen Teil (eine halbe Stunde). Ein Orientierungsrahmen bietet Einzelheiten über Umfang und Tiefe der erforderlichen Fachkenntnisse und kann bei der IHK angefordert werden.

Prüfungsvorbereitung

Die Teilnahme an der Eignungsprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Die Veranstalter haben uns mitgeteilt, dass sie in eigener Verantwortung Kurse zur Vorbereitung auf die Prüfung durchführen. Wir weisen darauf hin, dass die bei der Prüfung verwendeten Fragebögen den Lehrgangsveranstaltern bei der Vorbereitung nicht zur Verfügung stehen. Termine, Preise und weitere Informationen erhalten Sie direkt bei den Veranstaltern.
Bitte melden Sie sich zur Prüfungsanmeldung im Online-Portal an.
Die Prüfung erfolgt ausnahmslos auf Deutsch.
Zur Prüfung müssen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit amtlicher Meldebestätigung ihres Wohnsitzes beziehungsweise ihren Aufenthaltstitel in Verbindung mit ihrem Reisepass mitbringen.

Prüfungstermine 2025

Anmeldeschluss Schriftliche Prüfung Mündliche Prüfung
Dienstag, 17.06.2025 Dienstag, 15.07.2025 Dienstag, 22.07.2025
Donnerstag, 25.09.2025 Donnerstag, 23.10.2025 Donnerstag, 30.10.2025
Hinweis: Änderungen vorbehalten

Prüfungstermine 2026

Anmeldeschluss Schriftliche Prüfung Mündliche Prüfung
Dienstag, 23.12.2025 Mittwoch, 21.01.2026 Dienstag, 03.02.2026
Mittwoch, 25.03.2026 Mittwoch, 22.04.2026 Dienstag, 05.05.2026
Mittwoch, 29.07.2026 Mittwoch, 26.08.2026 Mittwoch, 09.09.2026
Mittwoch, 28.10.2026 Mittwoch, 25.11.2026 Mittwoch, 09.12.2026
Hinweis: Änderungen vorbehalten