Prüfung Berufskraftfahrer Güterkraft- und Personenverkehr

1. Mindestalter

Die Prüfung Grundqualifikation (Richtlinien (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 241 KB)) und die Prüfung beschleunigte Grundqualifikation  ermöglichen das gewerbliche Führen von Lastkraftwagen ab folgendem Lebensalter:
Fahrerlaubnisklasse
Mindestalter bei
Grundqualifikation (Voraussetzung Fahrerlaubnis)
Mindestalter bei beschleunigter Grundqualifikation
C /CE
18 Jahre
21 Jahre
C1 / C1E
18 Jahre
18 Jahre

2. Grundqualifikation, Quereinsteiger und Umsteiger

2.1 Grundqualifikation (Regelprüfung)
Die uneingeschränkte Prüfung „Grundqualifikation” bzw. „beschleunigte Grundqualifikation” müssen alle Fahrer im gewerblichen Verkehr und im Werkverkehr ablegen, die weder einen Nachweis über eine Fachkundeprüfung nach der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr noch eine Prüfung über eine Grundqualifikation für Personenverkehr besitzen. Eine Übersicht der Schulungsveranstalter finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 43 KB).
2.2 Quereinsteiger
Die Prüfung „Grundqualifikation Quereinsteiger” bzw. „beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger” können Fahrer ablegen, die einen Nachweis über eine Fachkundeprüfung für den Güterkraftverkehr nach der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr besitzen.
2.3 Umsteiger
Die Prüfung „Grundqualifikation Umsteiger” bzw. „beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger” können die Fahrer ablegen, die bereits eine „Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation für Personenverkehr” besitzen.

3. Prüfungsdauer

Prüfungsteile
Grundqualifikation
Beschleunigte
Grundqualifikation
Regelprüfung
                                                   
                       
theoretische Prüfung
240 Min.
90 Min.
praktische Prüfung
  • Fahrprüfung
  • praktische Prüfung
  • Bewältigung kritischer Situationen
Insgesamt
120 Min.
30 Min.
max. 60 Min.

210 Min.
Quereinsteiger
theoretische Prüfung
170 Min.
60 Min.
praktische Prüfung
  • Fahrprüfung
  • praktische Prüfung
  • Bewältigung kritischer Situationen
Insgesamt
120 Min.
30 Min.
max. 60 Min.

210 Min.
Umsteiger
theoretische Prüfung
110 Min.
45 Min.
praktische Prüfung
  • Fahrprüfung
  • praktische Prüfung
  • Bewältigung kritischer Situationen
Insgesamt
60 Min.
30 Min.
max. 30 Min.


120 Min.

4. Zulassung zur Prüfung

4.1 Beschleunigte Grundqualifikation
4.1.1 Regelprüfung
Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung „beschleunigte Grundqualifikation” ist die Vorlage des Originals eines von einer anerkannten Ausbildungsstätte ausgestellten Nachweises über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung.
  • Original des Schulungsnachweises über die Teilnahme an der Schulung für „beschleunigte Grundqualifikation Lkw” (140 Stunden Unterrichtsdauer zu je 60 Minuten, davon 10 Stunden Führen eines Kraftfahrzeugs der betreffenden Klasse)
4.1.2 Umsteiger
Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung „beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger” ist die Vorlage des Originals eines von einer anerkannten Ausbildungsstätte gemäß Paragraf 7 BKrFQG ausgestellten Nachweises über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung. Darüber hinaus ist entweder der Nachweis über eine bereits abgelegte Prüfung Grundqualifikation/beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr oder ein Führerschein einer Klasse D vorzulegen.
  • Original des Schulungsnachweises über die Teilnahme an der Schulung für „beschleunigte Grundqualifikation Lkw - Umsteiger” (35 Stunden Unterrichtsdauer zu je 60 Minuten, davon 2,5 Stunden Führen eines Kraftfahrzeugs der betreffenden Klasse)
  • Wenn die Fahrerlaubnis vor dem 10. September 2009 erworben wurde, der gültige Führerschein der Klassen D1, D1E, D oder DE
    bzw.
    wenn die Fahrerlaubnis nach dem 10. September 2008 erworben wurde, ein Nachweis über eine abgelegte Prüfung Grundqualifikation/beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)

4.1.3 Quereinsteiger
Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung „beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger” ist die Vorlage des Originals eines von einer anerkannten Ausbildungsstätte gemäß § 7 BKrFQG ausgestellten Nachweises über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung sowie eines von einer IHK ausgestellten Fachkundenachweises gem. Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV).
  • Original des Schulungsnachweises über die Teilnahme an der Schulung für „beschleunigte Grundqualifikation Lkw - Quereinsteiger” (96 Stunden Unterrichtsdauer zu je 60 Minuten, davon 10 Stunden Führen eines Kraftfahrzeugs der betreffenden Klasse)
  • Original des Fachkundenachweises Güterkraftverkehr
 
4.2 Grundqualifikation
4.2.1 Regelprüfung
Keine speziellen Voraussetzungen
4.2.2 Umsteiger
Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung „Grundqualifikation Umsteiger” ist die Vorlage eines gültigen Führerscheins einer D-Fahrerlaubnisklasse und der Nachweis über eine bereits abgelegte Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz.
  • Gültiger Führerschein der Klassen D1, D1E, D oder DE
  • Wenn die Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D oder DE nach dem 10. September 2008 erworben wurde, ein Nachweis über eine abgelegte Prüfung Grundqualifikation / beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
4.2.3 Quereinsteiger
Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung „Grundqualifikation Quereinsteiger” ist die Vorlage eines von einer IHK ausgestellten Fachkundenachweises gemäß Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV).
  • Original des Fachkundenachweises Güterkraftverkehr

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Prüfungstermine 2024
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Mittwoch, 07.02.2024
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Dienstag, 07.05.2024
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Mittwoch, 10.07.2024
Dienstag, 13.08.2024
Mittwoch, 11.09.2024
Mittwoch, 09.10.2024
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