Neue EU-Schwellenwerte ab 01.01.2020
Änderung der EU-Schwellenwerte für öffentliche Aufträge
Im Zwei-Jahres-Rhythmus passt die EU-Kommission die Schwellenwerte für die Geltung des EU-Vergaberechts an. Hierzu sind die entsprechenden Verordnungen am 31.10.2019 mit Wirkung zum 1. Januar 2020 erlassen worden. Da die Vergabeverordnung eine dynamische Verweisung auf die jeweiligen Änderungen enthält, gelten die angehobenen Schwellenwerte auch direkt in Deutschland.
Die neuen Schwellenwerte für 2020 – 2021 sind:
- für Liefer- und Dienstleistungsaufträge öffentlicher Auftraggeber: 214.000 € (bisher 221.000 €)
- für Bauaufträge: 5.350.000 € (bisher 5.548.000 €)
- für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern: 428.000 € (bisher 443.000 €)
- für Liefer- und Dienstleistungsaufträge Oberer und Oberster Bundesbehörden: 139.000 € (bisher 144.000 €)
- für Konzessionsvergaben: 5.350.000 € (bisher 5.548.000 €).
- für Bauaufträge: 5.350.000 € (bisher 5.548.000 €)
- für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern: 428.000 € (bisher 443.000 €)
- für Liefer- und Dienstleistungsaufträge Oberer und Oberster Bundesbehörden: 139.000 € (bisher 144.000 €)
- für Konzessionsvergaben: 5.350.000 € (bisher 5.548.000 €).