Sachkundenachweis für Immobiliardarlehensvermittler

Vermittler von Immobiliardarlehen unterliegen seit dem 21. März 2016 neuen Berufsregeln. Die Voraussetzungen für die Erteilung der gewerberechtlichen Erlaubnis wurden durch das "Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie" erheblich verschärft. Neben persönlicher Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnissen hat der Gewerbetreibende eine Berufshaftpflichtversicherung sowie seine Sachkunde nachzuweisen. Der Sachkundenachweis muss auch von den unmittelbar bei der Vermittlung und Beratung mitwirkenden Angestellten erbracht werden.

Anerkannte Berufsqualifikationen

Folgende Berufsqualifikationen (sowie, soweit nicht anders angegeben, deren Vorläufer bzw. Nachfolger) sind neben der Prüfung zum / zur "Geprüften Fachfrau / geprüften Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung IHK" als Sachkundenachweis anerkannt:
  • Immobilienkaufmann/-frau
  • Bank- oder Sparkassenkaufmann/-frau
  • Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen, Fachrichtung Finanzberatung bis 31.07.2014 (oder Vorläufer)
  • Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen, Fachrichtung Finanzberatung ab 01.08.2014 mit Wahlfach „Private Immobilienfinanzierung und – Versicherungen“
  • Geprüfte/-r Immobilienfachwirt/-in
  • Geprüfte/-r Bankfachwirt/-in
  • Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Finanzberatung
  • Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen
  • Finanzfachwirt/-in (FH) mit einem abgeschlossenen weiterbildenden Zertifikatsstudium an einer Hochschule, wenn zusätzlich eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Bereich der Immobiliardarlehensvermittlung vorliegt
  • Geprüfte/-r Fachberater/-in für Finanzdienstleistungen , wenn zusätzlich eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Bereich der Immobiliardarlehensvermittlung vorliegt
  • Mathematisches, wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Studium an einer Hochschule/Berufsakademie, wenn zusätzlich eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im Bereich der Immobiliardarlehensvermittlung vorliegt.
  • Ausländischer Berufsbefähigungsnachweis (eigenständiges Verfahren nach § 13c GewO notwendig) Einen im Zeitraum vom 01.01.2012 bis 20.03.2016 erfolgreich abgelegten Abschluss nach dem Standard des gemeinsamen Lernzielkatalogs der deutschen Bausparkassen (§ 20 ImmVermV) „Bauspar- und Finanzfachmann/ -frau (BWB)“.

Sachkundeprüfung

Sofern der Gewerbetreibende nicht über einen gleichgestellten Abschluss verfügt, muss er eine Prüfung zum / zur "Geprüften Fachfrau / geprüften Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung IHK" erfolgreich absolvieren. Dies gilt auch für Angestellte, die bei der Vermittlung oder Beratung mitwirken oder in leitender Position hierfür verantwortlich sind.
Die Sachkundeprüfung "Geprüfter Immobiliardarlehensfachmann IHK/geprüfte Immobiliardarlehensfachfrau IHK" wird von den Industrie- und Handelskammern durchgeführt.
Die IHK für Ostfriesland und Papenburg bietet die Sachkundeprüfung nicht an. In Niedersachsen können Gewerbetreibende die Prüfung bei der IHK in Hannover und in Osnabrück ablegen. Außerdem bietet auch die HK Hamburg die Sachkundeprüfung an. Die Prüfung kann aber auch bei jeder anderen IHK abgelegt werden, welche die Sachkundeprüfung anbietet.
Die Sachkundeprüfung soll dazu beitragen, ein klares Anforderungsprofil für den künftigen Vermittler und Berater zu definieren. Zu den geforderten Kompetenzen gehören:
  • Sach- und Fachkompetenz
  • Kundenorientierte Beratungsqualität
  • Lernbereitschaft und Anpassungsfähigkeit an geänderte Rahmenbedingungen
  • Bereitschaft zum eigenverantwortlichen Handeln
Näheres zur Sachkundeprüfung ist in §§ 1 bis 3 sowie den Anlagen 1 und 2 der Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV) geregelt. In Abschnitt 1 der ImmVermV werden unter Bezugnahme auf Anlage 1 die Anforderungen der Sachkundeprüfung dargelegt.