Zukunftsräume Niedersachsen
Das Förderprogramm "Zukunftsräume Niedersachsen” hat die Stärkung der ländlichen Räume sowie der Zentren in Niedersachsen zum Ziel. Laut der neuen Richtlinie sind auch Kommunen unter 10.000 Einwohnern antragsberechtigt. Auch Personalausgaben für die Koordination und Abwicklung der eigenen kommunalen Aktivitäten im Bereich der Innenstadt- und/oder Zentrenförderung können gefördert werden.
Das Programm “Zukunftsräume Niedersachsen” dient der Attraktivitätssteigerung von Mittel- und Grundzentren in ländlichen Räumen. Es zielt speziell auf Vorhaben zur Stärkung der Ankerfunktion der Grund- und Mittelzentren ab, die eine wichtige Versorgungsfunktionen für ihr Umland übernehmen – etwa in den Bereichen medizinische Versorgung, Einzelhandel oder auch Kultur – und als wesentliche Motoren der regionalen Entwicklung fungieren.
Aktuell wird die Richtlinie für das Förderprogramm „Zukunftsräume Niedersachsen“ überarbeitet und liegt dem Landesrechnungshof zur Stellungnahme vor.
Ein wesentlicher Aspekt der Änderung ist die Erweiterung des Adressatenkreises, sodass auch Kommunen unter 10.000 Einwohnern antragsberechtigt sind. Die Festlegung als zentraler Ort dient zukünftig als maßgebliches Kriterium. Auch Personalausgaben für die Koordination und Abwicklung der eigenen kommunalen Aktivitäten im Bereich der Innenstadt- und/oder Zentrenförderung können gefördert werden.
Der nächste Antragsstichtag ist der 1. September 2025. Interessensbekundungen sind bereits möglich und können bis zum 4. August 2025 eingereicht werden.
Weitere Informationen sowie Vordrucke sind auf der Seite des jeweils zuständigen Amtes für regionale Landesentwicklung (ArL) zu entnehmen.