Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO

Das 40-stündige Unterrichtungsverfahren für Angestellte: Mitarbeiter von gewerblichen Wach- und Sicherheitsunternehmen müssen an einer Unterrichtung bei einer Industrie- und Handelskammer teilnehmen. Die Unterrichtung umfasst 40 Stunden von montags bis freitags in den Räumen der IHK. Sie erfolgt in deutscher Sprache. Die Bescheinigung der Unterrichtung kann verweigert werden. Als Gründe sind z.B. nicht ausreichende inhaltliche und sprachliche Kenntnisse (mindestens Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) sowie Fehlzeiten zu nennen.

Inhalte der Unterrichtung

  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht
  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
  • Unfallverhütungsvorschriften für Wach- und Sicherungsdienste
  • Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik
Sofern der Unterricht ohne Fehlzeiten und durch aktive Unterrichtsbeteiligung absolviert sowie durch mündliche u. schriftliche Verständnisfragen festgestellt wurde, dass der Teilnehmer mit den Inhalten in ausreichendem Maße vertraut ist, stellt die IHK darüber eine Bescheinigung aus.
Hinweis: Das Unterrichtungsverfahren gemäß § 34 a GewO ist kein Vorbereitungslehrgang auf die Sachkundeprüfung.

Sprachliche Voraussetzungen

Die Unterrichtung findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Mit ihrer Anmeldung bestätigen die Teilnehmer, über die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse in Wort und Schrift nach dem Kompetenzniveau B1-Niveau zu verfügen. Es ist nicht möglich, mit einer Begleitperson (zum Beispiel einem Übersetzer) teilzunehmen. Der Unterrichtungsnachweis wird bei unzureichenden Sprachkenntnissen nicht erteilt.
Im Zweifelsfall ist durch geeignete Nachweise zu belegen, dass der Teilnehmende über ausreichende Deutschkenntnisse gemäß Sprachniveau B1 verfügt. Dabei ist das B1-Niveau als Mindestanforderung für die Unterrichtung zu sehen, optimal ist das B2-Niveau oder höher. Liegen keine ausreichenden Sprachkenntnisse vor, erfolgt ein Ausschluss von der Unterrichtung.

Was kostet die Unterrichtung?

Die Teilnahmegebühr beträgt 425 Euro pro Teilnehmer. Sie muss spätestens zwei Werktage vor Beginn der Unterrichtung bei der IHK eingegangen sein. Zahlungsbeleg und Ausweis (Reisepass oder Personalausweis) sind zu Beginn der Unterrichtung vorzulegen. Andernfalls kann die Teilnahme verweigert werden! Der Gebührenbescheid wird mit der Einladung ca. 3 Wochen vor Beginn der Unterrichtung zugesandt.
Wenn nicht Selbstzahler, ist eine Kostenübernahmeerklärung einzureichen. Das Formular ist rechts in der Spalte “Weitere Informationen” abrufbar, es muss vor der Anmeldung vom Kostenträger unterschrieben werden.

Wie melde ich mich an?

Die Anmeldung zur Unterrichtung erfolgt ausschließlich online. Wählen Sie einen der unten angegebenen Termine aus, Sie werden dann automatisch auf die Anmeldeseite weitergeleitet. Aus Kapazitätsgründen können wir nur Teilnehmer berücksichtigen, die entweder im IHK-Bezirk Ostfriesland und Papenburg oder im Umkreis von 100 Kilometern wohnhaft sind.
Anmeldungen, die weiter entfernt liegen, werden nicht bestätigt. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an Industrie- und Handelskammern in Ihrer Nähe. Die für Sie nächstgelegene IHK können Sie ganz bequem über den IHK-Finder online rechercherieren.
Für die Online-Anmeldung muss ein gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild (Personalausweis oder Reisepass) hochgeladen werden. Dieses sollte möglichst als PDF-Dokument bereit gehalten werden. Sollten Sie Ihre Identität mit einem Reisepass oder einem anderen Ausweisdokument ohne Anschrift nachweisen, benötigen wir zusätzlich Ihre Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes.

Termine und Anmeldeschluss

Termin: Anmeldeschluss:
23. bis 27. Juni 2025 30. Mai 2025
08. bis 12. September 2025 15. August 2025
24. bis 28. November 2025 01. November 2025
Bitte melden Sie sich rechtzeitig an. Die Termine sind oftmals frühzeitig ausgebucht.

Abmeldung von der Unterrichtung

Möchten Sie sich nach der Anmeldebestätigung von der Unterrichtung wieder abmelden, sind zum angemeldeten Termin verhindert oder sind plötzlich erkrankt, benachrichtigen Sie uns bitte umgehend schriftlich, möglichst per E-Mail. Nur dann gelten Sie als entschuldigt und bekommen die Gebühren laut unseren Rücktrittsregelegungen, ggf. anteilig, erstattet. Ein Tausch von Teilnehmern, das Umsetzen in einen anderen Termin sowie das Nachholen von Fehlzeiten ist nicht möglich. Sie können sich nach einer Abmeldung erneut zu einem anderen Termin gebührenpflichtig anmelden.
  • Bei Rücktritt vor dem Anmeldeschluss fällt keine Gebühr an
  • Bei Rücktritt nach dem Anmeldeschluss und vor Beginn der Unterrichtung sind zehn Prozent der Gebühr (42,50 Euro) zu entrichten
  • Bei Rücktritt nach Beginn der Unterrichtung und bei unentschuldigtem Fehlen ist die volle Gebühr zu entrichten
Der Anmeldeschluss ist drei Wochen vor Beginn der Unterrichtung.

Bescheinigung verloren

Bei verloren gegangenen Bescheinigungen können Sie eine Zweitschrift beantragen. Bitte fordern Sie diese per E-Mail an.

Stand: 14.05.2025