Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe

Wer benötigt eine Sachkundeprüfung?

Die Sachkundeprüfung muss jeder Arbeitnehmer und Unternehmer ablegen, der eine der folgenden Tätigkeiten ausüben möchte:
  • Personen, die das Bewachungsgewerbe nach § 34a Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung als Selbständige ausüben wollen,
  • bei juristischen Personen die gesetzlichen Vertreter, soweit sie mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben direkt befasst sind,
  • die mit der Leitung des Gewerbebetriebes beauftragten Personen und
  • sonstige Personen, die mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben nach § 34a Absatz 1a Satz 2 der Gewerbeordnung beschäftigt werden:
  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (sogenannte Citystreifen etc.),
  • Schutz vor Ladendieben (sogenannte Kaufhausdetektive),
  • Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (z. B. Türsteher)
  • Bewachungen in leitender Funktion von Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 des Asylgesetzes und von Gemeinschaftsunterkünften nach § 53 des Asylgesetzes oder anderen Immobilien und Einrichtungen, die der auch vorübergehenden amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen dienen,
  • Bewachungen in leitender Funktion von zugangsgeschützten Großveranstaltungen.
Informationen zumThema Abgrenzung einzelner Tätigkeiten, Sachkundeprüfung oder Unterrichtung, hat die DIHK in einem Merkblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 53 KB) zusammengefasst. Unabhängig von diesen Tätigkeiten muss der Gewerbetreibende immer den Sachkundenachweis erbringen.

Was kostet die Prüfung?

Die Prüfungsgebühr beträgt 200 Euro pro Teilnehmer. Sie muss spätestens zwei Werktage vor Beginn der Prüfung bei der IHK eingegangen sein.

Wie läuft die Sachkundeprüfung ab?

Die Sachkundeprüfung wird von den Industrie- und Handelskammern durchgeführt. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die mündliche Prüfung findet etwa eine Woche nach der schriftlichen Prüfung statt. Den Rahmenplan für die Sachkundeprüfung finden Sie hier.
Zahlungsbeleg und Ausweisdokument müssen zu Beginn jedes Prüfungsteils vorgelegt werden. Andernfalls kann die Teilnahme verweigert werden.
Anmeldungen werden nur online entgegen genommen, bitte wählen Sie unten den gewünschten Termin aus und registrieren sich vorab.
Bitte melden Sie sich rechtzeitig an. Die Termine sind oftmals frühzeitig ausgebucht. Für die Online-Anmeldung muss ein Ausweisdokument mit Lichtbild hochgeladen werden, dieses sollte möglichst als PDF-Dokument bereit gehalten werden.
Bitte beachten Sie:
Sollten Sie Ihre Identität mit dem Reisepass oder einem anderen Ausweisdokument ohne Anschrift nachweisen, bitte zusätzlich Ihre Meldebescheinigung unaufgefordert mit vorlegen!
Wenn nicht Selbstzahler, ist zusätzlich eine Kostenübernahmeerklärung einzureichen. Das Formular ist hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 23 KB)abrufbar, es muss vorab vom Kostenträger unterschrieben werden.

Prüfungstermine

Schriftliche Prüfung
Mündliche Prüfung
Anmeldeschluss
17. Juli 2025 23.07.2025 25.06.2025
18. September 2025 24.09.2025 27.08.2025
16. Oktober 2025 22.10.2025 24.09.2025

Stand: 24.03.2025
Da sich die Sachkundeprüfung auf dieselben Sachgebiete bezieht wie das Unterrichtungsverfahren ist es sinnvoll, zuerst am Unterrichtungsverfahren teilzunehmen. Allerdings stellt die Unterrichtung keinen Vorbereitungskurs auf die Sachkundeprüfung dar. Eine gezielte Prüfungsvorbereitung durch selbständiges Lernen oder mit Hilfe spezieller Vorbereitungslehrgänge bei Weiterbildungsträgern wird empfohlen.