Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe
Wer benötigt eine Sachkundeprüfung?
Die Sachkundeprüfung muss jeder Arbeitnehmer und Unternehmer ablegen, für den folgende Kriterien zutreffen:
- Personen, die das Bewachungsgewerbe nach § 34a Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung als Selbständige ausüben wollen
- bei juristischen Personen die gesetzlichen Vertreter, soweit sie mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben direkt befasst sind
- die mit der Leitung des Gewerbebetriebes beauftragten Personen
- sonstige Personen, die mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben nach § 34a Absatz 1a Satz 2 der Gewerbeordnung beschäftigt werden:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (sogenannte Citystreifen),
- Schutz vor Ladendieben (sogenannte Kaufhausdetektive)
- Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (zum Beispiel Türsteher)
- Bewachungen in leitender Funktion von Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 des Asylgesetzes und von Gemeinschaftsunterkünften nach § 53 des Asylgesetzes oder anderen Immobilien und Einrichtungen, die der auch vorübergehenden amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen dienen
- Bewachungen in leitender Funktion von zugangsgeschützten Großveranstaltungen
Unabhängig von diesen Tätigkeiten muss der Gewerbetreibende immer den Sachkundenachweis erbringen.
In ihrem Merkblatt “Bewachungsgewerbe - § 34a Gewerbeordnung (GewO)” (externer Link) hat die Deutsche Industrie- und Handelskammer weitere Informationen zu den Themen Abgrenzung einzelner Tätigkeiten, Sachkundeprüfung oder Unterrichtung zusammengefasst.
Was kostet die Prüfung?
Die Prüfungsgebühr beträgt 200 Euro pro Teilnehmer. Diese muss spätestens zwei Werktage vor Beginn der Prüfung bei der IHK eingegangen sein.
Wie läuft die Sachkundeprüfung ab?
Die Sachkundeprüfung wird von den Industrie- und Handelskammern durchgeführt. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die mündliche Prüfung findet etwa eine Woche nach der schriftlichen Prüfung statt. Den Rahmenplan für die Sachkundeprüfung (externer Link) ist auf der Website der Deutschen Industrie- und Handelskammer abrufbar.
Zahlungsbeleg und Ausweisdokument müssen zu Beginn jedes Prüfungsteils vorgelegt werden. Andernfalls kann die Teilnahme verweigert werden.
Termine und Anmeldung
Bitte melden Sie sich rechtzeitig an. Die Termine sind oftmals frühzeitig ausgebucht. Für die Online-Anmeldung muss ein Ausweisdokument mit Lichtbild (Vorder- und Rückseite) hochgeladen werden, dieses sollte möglichst als PDF-Dokument bereit gehalten werden.
Bitte beachten Sie: Sollten Sie Ihre Identität mit dem Reisepass oder einem anderen Ausweisdokument ohne Anschrift nachweisen, bitte zusätzlich Ihre Meldebescheinigung unaufgefordert mit vorlegen!
Wenn nicht Selbstzahler, ist zusätzlich eine Kostenübernahmeerklärung einzureichen. Das Kostenübernahmeformular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 130 KB) ist online abrufbar, es muss vorab vom Kostenträger unterschrieben werden.
Schriftliche Prüfung | Mündliche Prüfung | Anmeldeschluss |
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18. September 2025 | 24.09.2025 | 27.08.2025 |
16. Oktober 2025 | 22.10.2025 | 24.09.2025 |
20. November 2025 | 26.11.2025 | 29.10.2025 |
Hinweis: Änderungen vorbehalten
Die Prüfungsanmeldung im Online-Portal ist hier nach einer Registrierung möglich.