Verpackungsgesetz betrifft Gastronomie
Pfand auf alle Plastikflaschen, verstärkter Einsatz von Recyclaten und mehr: Das novellierte Verpackungsgesetz, das 2022 in Kraft trat, betrifft viele Unternehmen. Was Gastronomie-Betriebe wissen müssen, haben wir für Sie zusammengefasst.
Seit dem 1. Juli 2022 besteht für Erstinverkehrbringer von mit Ware befüllten Verpackungen eine generelle Pflicht zur Registrierung im Verpackungsregister LUCID.
Seit dem 1. Januar 2023 sind Restaurants, Bistros, Kantinen, Cafés, Imbissbetriebe etc. verpflichtet, für ihre To-Go-Waren aus Einwegkunststofflebensmittelverpackungen oder Einweggetränkebechern auch eine Mehrwegalternative anzubieten.
Informationen zur Mehrwegpflicht haben wir unter diesem Link für Sie zusammengestellt.
Informationen zur Mehrwegpflicht haben wir unter diesem Link für Sie zusammengestellt.