Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Seit dem 1. Januar 2023 gilt eine Neuregelung im Bereich der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Soweit dies nicht bereits zum Jahreswechsel erfolgt ist, sollten sich Unternehmen auf die neue Rechtslage einstellen.

Krankheitsfall

Im Krankheitsfall muss der Arbeitnehmer den Arbeitgeber unverzüglich informieren und ihm die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit mitteilen (Mitteilungspflicht). Neben diese Mitteilungspflicht trat bisher die Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Vorlagepflicht - Regelung bis zum 31.12.2022

Dauerte die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hatte der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag (vierter Tag) vorzulegen. Der Arbeitnehmer musste aktiv dafür sorgen, dass seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rechtzeitig beim Arbeitgeber einging.

Feststellungspflicht - Neuregelung ab dem 01.01.2023

Seit dem 01.01.2023 gilt für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer diese Vorlagepflicht nicht mehr. Neben der Mitteilungspflicht tritt nun eine Feststellungspflicht. Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer müssen ihre Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt feststellen lassen. Die Krankschreibung erfolgt nur noch digital mittels der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkasse. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen den Arbeitgebern die Arbeitsunfähigkeitsdaten zum Abruf bereitstellen. Konkret bedeutet dies, dass Arbeitnehmer die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abrufen müssen. Aus einer Bringschuld der Arbeitnehmer wird also eine Holschuld der Arbeitgeber.

Ablauf der Abfrage bei den Krankenkassen

Unternehmen, die eine Entgeltabrechnungssoftware einsetzen, können die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über die entsprechende Software abrufen. Unternehmen, die keine Entgeltabrechnungssoftware einsetzen, können über das SV-Meldeportal Arbeitgeber https://info.sv-meldeportal.de/mit den Krankenkassen auf dem vorgeschriebenen elektronischen Weg verschlüsselt kommunizieren.
Unternehmen, welche die Entgeltabrechnung über einen Dienstleiter abwickeln, sollten sich mit diesem hinsichtlich des Abrufs der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung austauschen. Zur Einsparung von Abrufkosten ist z.B. ein Sammelabruf möglich.