Hinweise zur Beantragung von Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug und Selbstauskunft Schuldnerverzeichnis
Beantragung von Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug
Am schnellsten können Sie diese Unterlagen elektronisch beantragen. Damit die Personendaten ausgelesen werden können, benötigen Sie
- Ihren elektronischen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel
(Ausweisdokument) - die Freischaltung der Online-Ausweisfunktion des Ausweisdokuments
- die AusweisApp auf Ihrem Smartphone.
Hier können Sie sowohl den Gewerbezentralregisterauszug als auch das Führungszeugnis über die Internetseite des Bundesamtes für Justiz online beantragen. Bitte beantragen Sie über den Link folgende Unterlagen:
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister (= Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (§ 30 Absatz 5 BZRG, Belegart: O)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (§ 150 Absatz 5 GewO, Belegart: 9)
und geben folgenden Adressaten an:
Industrie- und Handelskammer
für Ostfriesland und Papenburg
Abt. Handel, Dienstleistung und Recht
Ringstr. 4
26721 Emden
für Ostfriesland und Papenburg
Abt. Handel, Dienstleistung und Recht
Ringstr. 4
26721 Emden
Betreff: Gewerbeerlaubnis
Sie können die Unterlagen auch bei der Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes (Bürgerbüro) persönlich zu beantragen. Sie benötigen dafür für lediglich Ihren Personalausweis oder Reisepass. Im Allgemeinen dauert diese Verfahren jedoch deutlich länger.
Welche Wartezeit ist normal?
Das Polizeiliche Führungszeugnis und der Auszug aus dem Gewerbezenralregister werden vom Bundesamt der Justiz direkt an die IHK gesandt. Bis die IHK die Unterlagen vorliegen hat, dauert es in der Regel ca. 14 Tage (ab Antragstellung). Daher sollten Sie nach Ablauf dieses Zeitraum einmal bei uns anfragen, ob die Unterlagen vorliegen. Sollte das nicht der Fall sein, raten wir Ihnen, sich über deren Kontaktformular des Bundesamtes für Justiz direkt mit diesem in Verbindung zu setzen.
Geben Sie dort bitte folgende Angaben an:
- Was wurde beantragt (Polizeiliches Führungszeugnis und/oder Auszug aus dem Gewerbezentralregister)?
- Wo wurde der Antrag gestellt (Gemeinde-/Stadtverwaltung…)?
- Name, Anschrift und Geburtsdatum, Geburtsort
Selbstauskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
Die Selbstauskunft aus dem Schuldnerverzeichnis können Sie digital über das Vollstreckungsportal beantragen. Hier müssen Sie sich zunächst registrieren und erhalten innerhalb weniger Tage postalisch eine PIN zugeschickt. Achtung: Wählen Sie beim Abruf in dem Dropdown-Feld den tatsächlich zutreffenden Einsichtgrund aus. In diesem Fall ist das nicht „Zur Auskunft über ihn selbst betreffende Eintragungen“, sondern “Um wirtschaftliche Nachteile abzuwenden (auch für die kostenpflichtige Selbstauskunft zur Vorlage bei Dritten)". Die Kosten belaufen sich auf 4,50 € pro Eintragung (auch eine Negativeintragung ist kostenpflichtig. Die Kosten werden Ihnen vor der Abrufbestätigung angezeigt. Drucken Sie die Eintragung bitte als PDF aus und übersenden uns diese.