Vorsicht vor Phishing! Cyberkriminelle werden immer raffinierter – und ihre Methoden immer vielfältiger. Ob Datenaktualisierung oder Beantragung eines “digitalen IHK-Schlüssels” - immer wieder sind auch Nachrichten im Umlauf, die vermeintlich von der IHK-Organisation stammen, aber betrügerische Absichten verfolgen. Wie die gängigsten Maschen funktionieren und woran Betroffene Phishing-Versuche erkennen können, das erfahren Sie in unserem Online-Artikel “Vorsicht vor Phishing!”.
Nr. 5617662

Glücksspiel

Im Niedersächsischen Spielhallengesetz (NSpielhG) vom 26. Januar 2022 wurden zahlreiche Neuerungen für den Betrieb von Spielhallen beschlossen. Mit der Gesetzesnovellierung will das Land Niedersachsen höhere Qualitätsstandards für Spielhallen setzen, den Schutz der Spieler erhöhen und die Gefahr der Glücksspielsucht eindämmen.
So darf künftig eine Spielhalle in Niedersachsen nur noch betreten, wer das 21. Lebensjahr vollendet hat. Außerdem sind Betreiber verpflichtet, Spieler auf die Selbstsperre hinzuweisen, Rauchen ist nicht mehr erlaubt und es gibt eine obligatorische Sperrstunde zwischen Mitternacht und 6 Uhr morgens. Eine unentgeltliche Bewirtung der Gäste ist ebenso verboten wie Werbung für den Spielbetrieb.
Weitere Änderungen betreffen die Lizensierung von Spielhallen. Wer nach dem Stichtag 31. März 2023 eine Spielstätte betreiben möchte, muss unter anderem eine Sachkundeprüfung mit rechtlichen und fachlichen Inhalten bestanden haben. Auch Schulungen des Personals mit Kundenkontakt sind Teil der Lizensierung.
Die Abnahme der Sachkundeprüfung sowie der Personalschulung liegt bei den niedersächsischen Industrie- und Handelskammern. Alle Informationen zu Schulungsinhalten, Terminen, Kosten und Anmeldemöglichkeiten haben wir für Sie zusammengefasst.

Personen, die eine Spielhalle betreiben, müssen laut Niedersächsischem Spielhallengesetz (NSpielhG) eine Sachkundeprüfung ablegen, in der sie den Nachweis erbringen, dass sie die erforderlichen Kenntnisse für die Ausübung eines Spielhallengewerbes besitzen.

Personal in Spielhallen mit Kundenkontakt muss laut Niedersächsischem Spielhallengesetz (NSpielhG) eine Personalschulung ablegen. Zweck der besonderen Schulung ist es, das Personal mit rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen vertraut zu machen.