Weiterbildungsfinanzierung

Eine Weiterbildung öffnet Türen, ist jedoch in der Regel mit Kosten verbunden. In diesem Artikel fassen wir gängige Finanzierungsmöglichkeiten für Sie zusammen.

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz

Im Zuge des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) gewährt die NBank einen finanziellen Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten. Nach Bestehen der Prüfung werden noch einmal 25 Prozent der Restkosten erlassen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Lehrgang mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst und auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung vorbereitet.
Nähere Informationen zum Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz sowie die entsprechenden Förderanträge erhalten Sie auf der Website der NBank.

Weiterbildungsstipendium

Auszubildende, die ihre Abschlussprüfung mit mindestens 87 Prozent (Note 2) abgeschlossen und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (bei Antragstellung), können sich bei der IHK um ein Weiterbildungsstipendium bewerben. Dieses stellt für einen Zeitraum von drei Jahren über 9.000 Euro für berufliche Weiterbildungen bereit.
Hinweis: Zuständig ist immer die IHK, bei der der Ausbildungsvertrag eingetragen war.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (externer Link) oder über unsere Kollegin Jana Frahm.

Weitere Formen der finanziellen Unterstützung

Viele Arbeitgeber begrüßen das Engagement ihrer Mitarbeiter und beteiligen sich an den Maßnahmenkosten. Darüber hinaus bieten zahlreiche Bildungsträger – darunter auch unsere IHK – Ratenzahlungen für Weiterbildungsangebote an. Sprechen Sie uns gerne an!