Weiterbildungsfinanzierung
Eine Weiterbildung öffnet Türen, ist jedoch in der Regel mit Kosten verbunden. In diesem Artikel fassen wir gängige Finanzierungsmöglichkeiten für Sie zusammen.
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
Im Zuge des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) gewährt die NBank einen finanziellen Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten. Nach Bestehen der Prüfung werden noch einmal 50 Prozent der Restkosten erlassen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Lehrgang mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst und auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung vorbereitet.
Nähere Informationen zum Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz sowie die entsprechenden Förderanträge erhalten Sie auf der Internetseite der NBank.
Weiterbildungsstipendium
Auszubildende, die ihre Abschlussprüfung mit mindestens 87 Prozent (Note 2) abgeschlossen und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (bei Antragstellung), können sich bei der IHK um ein Weiterbildungsstipendium bewerben. Dieses stellt für einen Zeitraum von drei Jahren über 9.000 Euro für berufliche Weiterbildungen bereit.
Hinweis: Zuständig ist immer die IHK, bei der Ihr Ausbildungsvertrag eingetragen war.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung. Die Internetseite finden Sie unter dem folgenden Internetlink: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung Gemeinnützige Gesellschaft mBH (SBB)
Alternativ kontaktieren Sie gerne unsere Kollegin Frau Jana Frahm. Den Antrag auf Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium können Sie online unter dem folgenden Internetlink stellen: IHK Emden - Bewerbungsformular Weiterbildungsstipendium
Alternativ kontaktieren Sie gerne unsere Kollegin Frau Jana Frahm. Den Antrag auf Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium können Sie online unter dem folgenden Internetlink stellen: IHK Emden - Bewerbungsformular Weiterbildungsstipendium
Weitere Formen der finanziellen Unterstützung
Viele Arbeitgeber begrüßen das Engagement ihrer Mitarbeiter und beteiligen sich an den Maßnahmenkosten. Darüber hinaus bieten zahlreiche Bildungsträger, darunter auch unsere IHK, Ratenzahlungen für Weiterbildungsangebote an. Sprechen Sie uns gerne darauf an!