Gepr. Techn. Betriebswirt/in
Zulassung
1. Eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Industriemeister oder eine vergleichbare technische Meisterprüfung oder eine mit Erfolg abgelegte staatlich anerkannte
Prüfung zum Techniker oder
Prüfung zum Techniker oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Technischen Fachwirt (IHK) oder
3. eine mit Erfolg abgelegte, staatlich anerkannte Prüfung zum Ingenieur mit
wenigstens zweijähriger einschlägiger beruflicher Praxis.
Abweichend zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, daß er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
wenigstens zweijähriger einschlägiger beruflicher Praxis.
Abweichend zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, daß er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Prüfungsfächer:
Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess
• Aspekte der allgemeinen Volks- und Betriebswirtschaftslehre
• Rechnungswesen
• Finanzierung, Investition
• Material-, Produktions- und Absatzwirtschaft
Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess
• Aspekte der allgemeinen Volks- und Betriebswirtschaftslehre
• Rechnungswesen
• Finanzierung, Investition
• Material-, Produktions- und Absatzwirtschaft
Management und Führung
• Organisation- und Unternehmensführung
• Personalmanagement
• Informations- und Kommunikationstechniken
• Organisation- und Unternehmensführung
• Personalmanagement
• Informations- und Kommunikationstechniken
Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil
• Projektarbeit
• Fachgespräch
• Projektarbeit
• Fachgespräch
Zulassungsantrag und Anmeldung zur Prüfung
Eine Zulassungsüberprüfung sowie die Prüfungsanmeldung sind über das IHK Prüfungsportal möglich.
Prüfungsgebühr
Maßgeblich für die Höhe der Prüfungsgebühr ist der zu diesem Zeitpunkt gültige Gebührentarif IHK (nicht barrierefrei)