Gepr. Wirtschaftsfachwirt/in
Zulassung
(1) Zur Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen (WQ) “ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
4. eine mindestens dreijährige Berufspraxis.
(2) Zur Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen (HQ)“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. die abgelegte Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
2. mindestens ein weiteres Jahr
1. die abgelegte Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
2. mindestens ein weiteres Jahr
(3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Wirtschaftsfachwirtes/einer Geprüften Wirtschaftsfachwirtin haben.
(4) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigenInhalt:
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
• Lern- und Arbeitsmethodik
• Volks- und Betriebswirtschaft
• Rechnungswesen
• Recht und Steuern
• Unternehmensführung
• Lern- und Arbeitsmethodik
• Volks- und Betriebswirtschaft
• Rechnungswesen
• Recht und Steuern
• Unternehmensführung
Handlungsspezifische Qualifikationen
• Betriebliches Management
• Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling
• Logistik
• Marketing und Vertrieb
• Führung und Zusammenarbeit
• Betriebliches Management
• Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling
• Logistik
• Marketing und Vertrieb
• Führung und Zusammenarbeit
Zulassungsantrag und Anmeldung zur Prüfung
Eine Zulassungsüberprüfung sowie die Prüfungsanmeldung sind über das IHK Prüfungsportal möglich.
Prüfungsgebühr
Maßgeblich für die Höhe der Prüfungsgebühr ist der zu diesem Zeitpunkt gültige Gebührentarif IHK (nicht barrierefrei)