Gepr. Handelsfachwirt/in

Zulassung

1. eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer/-in oder einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis. Die Berufspraxis muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im institutionellen oder funktionellen Handel erworben sein.
Prüfungsfächer:
• Unternehmensführung und -steuerung
• Handelsmarketing
• Führung und Personalmanagement
• Volkswirtschaft für die Handelspraxis
• Beschaffung und Logistik
Und wahlweise
• Handelsmarketing und Logistik oder
• Handelslogistik oder
• Außenhandel
• Mitarbeiterführung und Qualifizierung

Zulassungsantrag und Anmeldung zur Prüfung

Für die Zulassung und Anmeldung zur Prüfung melden Sie sich bitte bei der zuständigen Sachbearbeiterin.

Prüfungsgebühr

Maßgeblich für die Höhe der Prüfungsgebühr ist der zu diesem Zeitpunkt gültige Gebührentarif IHK (nicht barrierefrei)