Geprüfte(r) Fachwirt(in) für Logistiksysteme
Zulassung
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem der anerkannten Ausbildungsberufe:
a) Kaufmann/-frau für Spedition und Logistikdienstleistung oder
b) Industriekaufmann oder Industriekauffrau oder
c) Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement oder
d) Schifffahrtskaufmann/-frau,
a) Kaufmann/-frau für Spedition und Logistikdienstleistung oder
b) Industriekaufmann oder Industriekauffrau oder
c) Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement oder
d) Schifffahrtskaufmann/-frau,
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen dreijährigen anerkannten kaufmännisch-verwaltenden Ausbildungsberuf oder im anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft für Lagerlogistik“ und eine auf die jeweilige Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis,
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 3 LogSystFachwBAProFV genannten Aufgaben haben.
Zulassungsantrag und Anmeldung zur Prüfung
Eine Zulassungsüberprüfung sowie die Prüfungsanmeldung sind über das IHK Prüfungsportal möglich.
Prüfungsgebühr
Maßgeblich für die Höhe der Prüfungsgebühr ist der zu diesem Zeitpunkt gültige Gebührentarif IHK (nicht barrierefrei)