Ausbilder-Eignungsprüfung

Zielgruppe

Ausbilder/-innen von Auszubildenden und Ausbildungsbeauftragte nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

Es gibt keine Zulassungsvoraussetzungen. Jedoch darf nicht jeder ausbilden, denn das BBiG fordert auch weiterhin im § 30 Abs. 2 die notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die persönliche Eignung.  Die bestandene AEVO-Prüfung berechtigt nicht automatisch zum Ausbilden, sondern ist einer von mehreren Nachweisen, die erbracht werden müssen.

Neuer AEVO-Rahmenlehrplan in Kraft getreten

Nach dem Sommerferien 2024 wird nach dem neuen AEVO-Rahmenlehrplan geprüft. Dieser setzt den Fokus mehr auf das Handlungsfeld 3 “Ausbildung durchführen”.
Der neue Rahmenlehrplan orientiert sich an den vier Handlungsfeldern der AEVO:
  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
  • Ausbildung durchführen
  • und Ausbildung abschließen.
Er enthält zudem Kompetenzbeschreibungen für die einzelnen Handlungsfelder sowie Lernziele, Inhalte und Prüfungsanforderungen für die schriftliche und praktische Prüfung. Der neue Rahmenlehrplan soll die Ausbilderinnen und Ausbilder dazu befähigen, die Auszubildenden individuell zu fördern, sie auf die berufliche Praxis vorzubereiten und sie bei der Entwicklung ihrer beruflichen Identität zu unterstützen. Die Prüfung soll die zukünftigen Ausbilder/-innnen auf ihre Aufgabe als Lernprozessbegleiter/in vorbereiten.
Der modernisierte DIHK-Rahmenplan kann bei beim DIHK- Verlag (Ausbilder-Eignungsverordnung 2023) erworben werden.

Diese schriftlichen Prüfungstermine sind für 2024 aktuell:

15.08.2024
10.09.2024
01.10.2024
30.10.2024
26.11.2024
10.12.2024
Die praktischen Prüfungstage werden von der IHK festgelegt.

Anmeldung zur Prüfung


Hier können Sie sich zur Prüfung anmelden. Bitte melden Sie sich rechtzeitig an, da die Teilnehmerzahl pro Prüfungstermin begrenzt ist.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr beträgt zurzeit 165,00 Euro und richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK für Ostfriesland und Papenburg.

Nichtteilnahme / Nichterscheinen bei der Prüfung

Beim Nichterscheinen zum Prüfungstermin sind der IHK unverzüglich die Gründe für das Fehlen schriftlich und mit entsprechenden Nachweisen anzuzeigen. Das Fehlen ohne wichtigen Grund bedeutet, dass die Prüfung mit 0 Punkten bewertet wird. 
Im Falle eines wichtigen Grundes werden 50 Prozent der Prüfungsgebühren erhoben (auch bei Krankheit).
Sofern die Gebühr bereits vollständig bezahlt wurde, werden Ihnen 50 Prozent der Prüfungsgebühr erstattet. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen zum Prüfungstermin bleibt es bei der Erhebung von 100 Prozent der Prüfungsgebühren. 

Infos zum Prüfungsablauf

Wir sind örtlich für Teilnehmende unseres IHK-Bezirks zuständig. Das bedeutet, dass Sie sich nur bei uns zur Prüfung anmelden können, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
  • Sie wohnen in unserem IHK Gebiet oder
  • Sie arbeiten in unserem IHK Gebiet oder
  • Sie besuchen einen Vorbereitungskurs in unserem IHK Gebiet.
Die schriftliche Prüfung dauert 3 Stunden (180 Minuten) und wird derzeit als Papierform ausgehändigt. Es sind fallbezogene Aufgaben aus allen vier Handlungsfeldern zu lösen. Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 50 Punkte erreicht wurden. Als Hilfsmittel sind unkommentierte Gesetzessammlungen, die Broschüre Ausbildung und Beruf und ein Taschenrechner zugelassen.
Der praktische Teil besteht aus einer Präsentation einer auszuwählenden Prüfungssituation und soll 15 Minuten nicht überschreiten. In einem anschließenden Fachgespräch sind die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation zu erläutern. Didaktische und methodische Entscheidungen sowie mögliche Altermativen werden erörtert. Anstelle der Präsentation kann eine Ausbildungssituation auch praktisch durchgeführt werden. Sollten Sie diese Variante bevorzugen, muss von Ihnen ein Auszubildender zur Prüfung mitgebracht werden. Ein Ausschussmitglied kann nicht als Azubi einspringen.
Im Prüfungsraum stehen Ihnen ein Beamer, Laptop, ein Flipchart sowie Whiteboard oder Pinnwand zur Verfügung.

Für die technische Funktion sind die Prüfungsteilnehmenden verantwortlich. Ggf. muss für alternative Präsentationsmöglichkeiten gesorgt werden. (zum Beispiel mittels Handout).

Ausbildungsberatung

Sie möchten das erste Mal in einem Beruf oder Ihrem Betrieb ausbilden? Wenden Sie sich in diesem Zusammenhang an unsere IHK Ausbildungsberatung.