Auf einen Blick: Wissenwertes zum Prüfungsablauf
In diesem Artikel haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die IHK-Prüfungen im Bereich Weiterbildung für Sie zusammengefasst.
Wie erhalte ich die Zulassung zur Prüfung?
Wann und wo muss ich den Antrag stellen?
Den Antrag auf Zulassung sollten Sie auf jeden Fall vor Anmeldung zu einem Lehrgang einreichen. Dies ist ist online möglich.
Nur so können Sie sicherstellen, dass der Besuch des Lehrgangs auch mit der Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) abschließen kann. Der Bildungsträger gibt teilweise Auskunft über die Zulassungsvoraussetzungen und kann die Situation auch gut einschätzen. Allerdings gilt nur die Zu- oder Absage der IHK für Sie als verbindlich.
Hier geht es zum Online-Portal für Weiterbildungsprüfungen.
Kostet mich der Antrag etwas?
Nein. Der Antrag ist kostenfrei und unverbindlich. Erst die Anmeldung zur Prüfung ist verbindlich und mit Gebühren verbunden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Diese Informationen finden Sie direkt bei der Online-Zulassung.
Kann ich auch ohne Lehrgang an den Prüfungen teilnehmen?
Ja! Eine Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang gehört nicht zu den Zulassungsvoraussetzungen. Wir empfehlen natürlich für eine erfolgreiche Prüfung die Teilnahme, allerdings bleibt schlussendlich Ihnen überlassen, wie Sie sich vorbereiten.
Was muss ich vor meiner Prüfung beachten?
Wie melde ich mich zur Prüfung an?
Sie können sich über unser Online-Portal für Weiterbildungsprüfungen zur Prüfung anmelden. Hier werden Sie Schritt für Schritt zur erfolgreichen Anmeldung geführt. Bitte beachten Sie hier auf jeden Fall den Anmeldeschluss. Später eingehende Prüfungsanmeldungen können wir leider nicht mehr berücksichtigen. Denn auch wir als IHK sind auf die Dienstleistungen anderer angewiesen und müssen rechtzeitig Räume buchen, Prüfungsaufgaben bestellen, etc.
Ich habe mich zur Prüfung angemeldet - wie geht es jetzt weiter?
Ihre Anmeldung wird von uns geprüft. Sollten noch Unterlagen oder Nachweise für die Zulassung zur Prüfung fehlen, werden wir uns bei Ihnen melden. Eine Eingangsbestätigung erhalten Sie direkt nach Abgabe der Online-Anmeldung. Die Anmeldebestätigung erfolgt dann nach Überprüfung Ihrer Angaben.
Wann erhalte ich die Einladung zur Prüfung mit weiteren Informationen?
Die Einladung zu den einzelnen Prüfungsteilen versenden wir circa vier bis sechs Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin. Ebenfalls erhalten Sie auch weitere Informationen wie zum Beispiel Hilfsmittelliste, Gebührenbescheid.
Welche Hilfsmittel sind zur Prüfung zugelassen?
Die Hilfsmittellisten finden Sie unter dem jeweiligen Fortbildungsabschluss. Grundsätzlich gilt: In den zugelassenen Hilfsmitteln sind Unterstreichungen, Markierungen, Klebezettel und Anmerkungen, soweit es sich um Querverweise auf andere Paragrafen oder die Überschriften der Paragrafen handelt, erlaubt. Es dürfen nur unkommentierte Fassungen verwendet werden, sonstige handschriftliche Ergänzungen sind nicht zulässig.
Wann ist die Prüfungsgebühr zu zahlen?
Den Gebührenbescheid erhalten Sie zusammen mit der Einladung. Dieser ist unter Angabe der Gebührenbescheid-Nummer fristgerecht auf eines der angegebenen Konten der IHK zu überweisen. Wird die Gebühr nicht rechtzeitig entrichtet, kann dies einen Prüfungsausschluss zur Folge haben.
Ich bin seit meiner Anmeldung umgezogen - was muss ich tun?
Bitte informieren Sie umgehend die Mitarbeiterin der IHK per E-Mail.
Welche Regelungen gelten bei Absagen?
Ich kann an der Prüfung trotz Anmeldung nicht teilnehmen – wie muss ich reagieren?
Hier kommt es darauf an, wann Sie sich von der Prüfung abmelden. Rücktritt bis spätestens einen Tag vor der Prüfung: Der Rücktritt muss schriftlich bei der Mitarbeiterin der IHK (eine E-Mail ist ausreichend) erklärt werden. Die Prüfung gilt in diesem Fall als nicht abgelegt. Erfolgt dieser Rücktritt nach erfolgter Prüfungszulassung (Eingang des Einladungsschreibens) werden 50 % der Gebühren erhoben.
Bei Nichtteilnahme oder Nichterscheinen zur Prüfung am Prüfungstag: Vom Prüfungsteilnehmer sind unverzüglich die Gründe für das Fehlen mit entsprechenden Nachweisen bei der Mitarbeiterin der IHK anzuzeigen. In diesem Fall werden ebenfalls 50 % der Prüfungsgebühren fällig. Das Fehlen ohne wichtigen Grund bedeutet, dass die Prüfung mit 0 Punkten bewertet wird und die Gebühr zu 100 % fällig ist.
Ich habe den Lehrgang abgebrochen - was muss ich beachten?
Sollten Sie sich schon zur Prüfung angemeldet haben und möchten an dieser nun auch nicht mehr teilnehmen, müssen Sie zurücktreten. Es ist nicht ausreichend, nur den Bildungsträger darüber zu informieren.
Was sollte ich für die Vorbereitung auf die Prüfung alles wissen?
Welche rechtliche Grundlage gilt für meine Prüfung?
Die rechtliche Grundlage stellt die Prüfungsverordnung Ihrer angestrebten Fortbildungsprüfung sowie die Verordnung der IHK für Ostfriesland und Papenburg zur Durchführung von Fortbildungsprüfungen dar. Alle wichtigen Informationen zu Bestehensregelungen, Wiederholungsmöglichkeiten und so weiter, können Sie hier entnehmen.
Wo erhalte ich alte Prüfungsaufgaben?
Alte Prüfungsaufgaben und sonstige Unterlagen zur Vorbereitung auf die Prüfung erhalten Sie nicht von der IHK. Sie können bundeseinheitliche Prüfungen auf der Webseite von wbv Publikation bestellen.
Wie sieht die Gewichtung der Themenfelder in der schriftlichen Prüfung aus?
Nähere Informationen zur Strukturierung Ihrer Prüfung liefert der Online-Artikel “Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz" auf der Internetseite der DIHK-Bildungs-GmbH. So erkennen Sie die Hauptthemen der Prüfung, die mit einer hohen Punktzahl versehen sind.
Haben Sie Tipps für hilfreiche Unterlagen zur Prüfungsvorbereitung?
Ja, die haben wir. Die DIHK-Bildungs-GmbH veröffentlicht regelmäßig aktuelle Hefte zur Prüfungsvorbereitung sowie Rahmenlehrpläne. Darin finden Sie Tipps und Hinweise zur optimalen IHK-Prüfungsvorbereitung und kommentierte Original-Prüfungsaufgaben für alle Prüfungsbereiche:
- Wie lerne ich effektiv?
- Welche Lernmethoden sind für mich hilfreich?
- Wie organisiere ich meinen Prüfungstag richtig?
- Wie lese, verstehe und gliedere ich diese Aufgabe richtig?
- Auf welche Formulierungen muss ich besonders achten?
- Wie baue ich einen sinnvollen Lösungsweg auf?
Nähere Informationen liefert der Online-Artikel “IHK-Lernmaterial” der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung sowie der Artikel “Rahmenlehrpläne” auf der Internetseite des DIHK Verlags.
Der Prüfungstag – was ist wichtig für den Fall der Fälle?
Wann sollte ich am Prüfungstag da sein?
Sie sollten 15 Minuten vor Prüfungsbeginn vor dem Prüfungsraum eintreffen. Sie werden dann von der Aufsichtsperson rechtzeitig aufgerufen. Bitte beachten Sie bei der Planung Ihrer Fahrt, dass immer wieder unvorhergesehene Umstände wie beispielsweise Stau, Sperrungen oder Baustellen dazwischen kommen können. Fahren Sie also bitte rechtzeitig los.
Was passiert, wenn ich es nicht rechtzeitig zur Prüfung schaffe?
Bitte setzen Sie sich umgehend mit Ihrer zuständigen Mitarbeiterin der IHK in Verbindung. Sie können dann das weitere Vorgehen mit ihr besprechen. Wichtig hierbei: Wenn Sie nicht rechtzeitig zur Prüfung erscheinen, dürfen Sie die verlorene Zeit nicht nachholen. Da es sich meist um bundeseinheitliche Prüfungen handelt, muss der Zeitraum der Prüfungsfächer streng eingehalten werden. Sie werden also nach einer gewissen Zeit nicht mehr zur Prüfung zugelassen.
Was ist zu tun, wenn ich am Prüfungstag krank bin?
Setzen Sie sich umgehend mit Ihrer zuständigen Mitarbeiterin in Verbindung. Als entschuldigt gelten Sie, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- unverzügliche E-Mail vor Prüfungsbeginn
- innerhalb von fünf Werktagen nach der Prüfung ein ärztliches Attest vorlegen
Melden Sie sich rechtzeitig wieder zur Prüfung an. Sie werden nicht automatisch von uns eingeladen!
Wie wird ein Täuschungsversuch behandelt?
Auch diese Info können Sie der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen entnehmen. Fazit: lieber nichts riskieren!
Nachteilsausgleich
Menschen mit Behinderungen können beim Erbringen von Leistungsnachweisen Nachteile infolge ihrer individuellen Beeinträchtigungen haben. Sie haben die Möglichkeit, bei einer Prüfung entsprechende Nachteilsausgleiche geltend zu machen, die dann zu einer Modifikation der Prüfung führen können. Da Beeinträchtigungen nicht immer offensichtlich sind, reichen Sie bitte eine ärztliche Stellungnahme ein. Modifikationen sind Veränderungen und sollen Nachteile ausgleichen, die durch die Behinderung entstehen. Die Prüfungsanforderungen selber bleiben aber gleich.