Check ausländischer Berufsqualifikationen

Die IHK-Organisation bringt sich bei der Anerkennung ausländischer beruflicher Qualifikationen über die IHK FOSA als zentrale Stelle für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse in IHK-Berufen aktiv ein. Das ist nun auch wieder angesichts der hohen Zahl Geflüchteter aus der Ukraine von großer Bedeutung.
Zwar benötigen diese für die Arbeitsaufnahme in nicht reglementierten Berufen keine formale Berufsanerkennung. Je besser aber die Qualifikationen der Geflüchteten bekannt sind, desto schneller und effizienter funktioniert das Matching mit potenziellen Arbeitgebern. In diesem Zusammenhang sind die IHKs natürlich wichtige (Erst-)Ansprechpartner. Um diesen Prozess zu beschleunigen, haben wir unter Einbindung der IHK FOSA als neue Serviceleistung eine Erstberatung für ukrainische Geflüchtete durch die IHK-Anerkennungsberatung entwickelt. Mit ihrer Hilfe soll bestimmt werden, in welchen IHK-Berufen Abschlüsse und einschlägige Berufserfahrungen auf Seiten der ukrainischen Geflüchteten vorhanden sind. Das Ergebnis der Erstberatung wird von den Beraterinnen und Beratern schriftlich in dem dafür neu entwickelten Dokument „Check der ausländischen Berufsqualifikationen – Ergebnis der Erstberatung“ (s. Weitere Informationen) vermerkt und den Ratsuchenden ausgehändigt. Hiermit soll den Fachkräften die gezielte Stellenbewerbung erleichtert werden. Es kann Unternehmen eine Hilfestellung im Einstellungsprozess geben und auch die Vermittlungsaktivitäten der Arbeitsagenturen/Jobcenter unterstützen. Auf Wunsch kann in einem nächsten Schritt ein weiterer Termin zur individuellen Anerkennungsberatung mit den IHKs vereinbart und entsprechend im Antragsprozess für ein formales Anerkennungsverfahren nach dem Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (BQFG) unterstützt werden. Denn perspektivisch ist ein formaler Anerkennungsbescheid ein gutes Transparenzinstrument über vorhandene Abschlüsse und Qualifikationen.