Arbeitsmarkt
Inklusion als Chance: Unterstützung für Arbeitgeber auf einen Blick
Viele Unternehmen im IHK-Bezirk Ostfriesland und Papenburg suchen händeringend nach Personal. Gleichzeitig schlummert in der Inklusion von Menschen mit Schwerbehinderung ein häufig noch ungenutztes Arbeitskräftepotenzial. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Vorteile die Beschäftigung dieser Bewerbergruppe für Unternehmen bietet und wo Arbeitgeber Unterstützung erhalten.
Warum die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung für Unternehmen interessant ist
Die Anstellung von Arbeitnehmern mit Schwerbehinderung ist nicht nur ein wichtiger Beitrag zur Teilhabe, sondern auch ein Baustein moderner Personalpolitik – und eine echte Chance für Firmen. Wer Inklusion aktiv gestaltet, erweitert den Kreis möglicher Arbeits- und Fachkräfte, stärkt die eigene Arbeitgeberattraktivität und schafft Arbeitsbedingungen, von denen häufig alle Mitarbeiter profitieren. Die Kosten für Inklusion sind dabei oft geringer als erwartet. Viele Maßnahmen beginnen nicht mit großen Investitionen, sondern mit Kommunikation und Organisation – wie beispielsweise offenen Bewerbungsprozessen, barrierearmen Informationen, flexiblen Arbeitszeiten oder technischen Hilfsmitteln.
Mitarbeiter finden und binden
Der Wettbewerb um qualifiziertes Personal hat sich auch im IHK-Bezirk Ostfriesland und Papenburg in den vergangenen Jahren zunehmend verschärft – und das branchenübergreifend. In der jüngsten IHK-Konjunkturumfrage bewerteten 44 Prozent der teilnehmenden Unternehmen den Fachkräftemangel als Risiko für die eigene Geschäftstätigkeit.
Angesichts der angespannten Lage auf dem Bewerbermarkt kann es sich für Arbeitgeber lohnen, den Blick auf Zielgruppen zu richten, deren Fachkräftepotenzial in der Vergangenheit womöglich übersehen oder noch nicht voll ausgeschöpft wurde – wie beispielsweise Menschen mit Schwerbehinderung.
Aber auch im Bereich der Mitarbeiterbindung können Betriebe profitieren: Beschäftigte, bei denen die (Schwer-)Behinderung erst im Laufe des Arbeitslebens eintritt, können durch betriebliche Anpassungen häufig im Unternehmen bleiben. Das sichert Wissen, reduziert Fluktuation und spart Einarbeitungskosten.
Arbeitgeberattraktivität steigern
Inklusive Strukturen können das Image eines Unternehmens verbessern: Wer sichtbar Verantwortung übernimmt, wirkt modern, glaubwürdig und attraktiv für Bewerber, Kunden und Partner.
Vielfalt fördern
Vielfalt kann wesentlich zu Innovation und damit zum unternehmerischen Erfolg beitragen. Unterschiedliche Perspektiven und Erfahrungen innerhalb der Belegschaft können dabei helfen, neue Produkte zu entwickeln, Prozesse zu optimieren oder Kundenbedürfnisse besser zu verstehen.
Rechtliche Vorgaben einhalten
Für Unternehmen ab 20 Arbeitsplätzen ist das Thema Inklusion zudem auch rechtlich relevant: Sie sind grundsätzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Stellen mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Wird diese Pflicht nicht erfüllt, fällt eine Ausgleichsabgabe an.
Wer unterstützt Arbeitgeber bei der Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung?
Wer sich nicht regelmäßig mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beschäftigt, findet sich oftmals nur schwer im komplexen Förder- und Unterstützungssystem zurecht. Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) in Niedersachsen sowie der Integrationsfachdienst der obw (IFD) bieten hier Orientierung. Sie unterstützen Unternehmen dabei, die passenden Förderangebote zu identifizieren, vermitteln relevante Informationen und begleiten zuverlässig durch die verschiedenen Verfahren.
Das Unterstützungsangebot der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber
Die qualifizierten Fachkräfte der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) beraten unabhängig und kostenfrei zu allen Fragen der beruflichen Inklusion. Von der Hilfestellung bei der Beantragung von Förder- und Unterstützungsleistungen über die Klärung von Zuständigkeiten bis hin zur Vernetzung mit relevanten Akteuren des Förder- und Unterstützungssystems – die EAA, die im Auftrag des „Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie“ (Integrationsamt) tätig sind, bieten ein breites Spektrum an Beratungsleistungen, um bei der Gewinnung und langfristigen Bindung von Fachkräften zu unterstützen. Darüber hinaus bieten sie auch eine Vielzahl von Veranstaltungen rund um das Thema Inklusion an.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Koordinierungsstelle der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber Niedersachsen.
Das Unterstützungsangebot des Integrationsfachdienstes der obw
Der Integrationsfachdienst der obw (IFD) berät Arbeitgeber ebenfalls bei der Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Insbesondere bei der behindertengerechten Umgestaltung von Arbeitsplätzen und -prozessen kann der IFD helfen. Weiterhin stellt er Informationen zu Fördermöglichkeiten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses zur Verfügung und berät bei Leistungsschwankungen, Fehlzeiten oder sich anbahnenden Konflikten. Der Integrationsfachdienst der obw ist seit 28 Jahren im Auftrag und als Partner des „Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie“ (Integrationsamt) tätig und verfügt über ein breit gefächertes Netzwerk im ostfriesischen Raum.
Nähere Informationen erhalten Sie im Online-Artikel zum Integrationsfachdienst auf der Internetseite der obw Emden.