Trägergestützte Umschulungen

Richtlinien für trägergestützte Umschulung

Berufliche Umschulungen sollen zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen. Die Industrie- und Handelskammern haben im Rahmen ihrer Überwachungspflicht die Eignung der jeweiligen Umschulungsstätte festzustellen.
Bei trägergestützten Umschulungen ist die Umschulung vom Umschulenden spätestens 6 Wochen vor Maßnahmenbeginn bei der IHK anzuzeigen (§ 62 Abs. 2 BBiG). Daraufhin prüft die IHK die eingereichten Unterlagen und genehmigt die Umschulungsmaßnahme oder berät hinsichtlich eventueller Anpassungen.
Wesentliche Informationen die die IHK für die Prüfung einer trägergestützten Umschulung benötigt finden Sie in der nachfolgenden Aufzählung.
  • Beginn und Ende der Umschulung
  • Anschrift der Umschulungsstätte
  • Praktikumsbetrieb
  • Anzahl der Umschulungsplätze
  • Anzahl der Umzuschulenden
  • Umschulungskonzept auf der Basis des Ausbildungsrahmenplans
  • Vorgesehene Ausbilder
  • Ausfertigung abgeschlossener Umschulungsverträge (über das IHK-Onlineportal)
Im Downloadbereich dieser Seite finden Sie die “Richtlinien der Industrie- und Handelskammern für trägergestützte Umschulungen” auf deren Grundlage die Umschulungsmaßnahmen geprüft werden. Bitte verwenden Sie bei der Anmeldung der Maßnahme das ebenfalls im Downloadbereich zur Verfügung gestellte Dokument “Umschulungsinformationen”.

Bitte beachten Sie bei der Planung des Umschulungskonzepts den vorgegebenen Prüfungsrhythmus. Zusatztermine, angepasst an die Umschulung sind leider nicht möglich.

Bei Berufen deren Abschlussprüfung in Teil 1 (AP1) und Teil 2 (AP2) untergliedert ist, wirkt sich die reduzierte Dauer durch die Umschulung auch auf die Terminierung der Abschlussprüfungen Teil 1 aus. Häufig ist die Umschulung etwa ein Jahr kürzer als die vorgesehene Ausbildungsdauer, was dazu führt, dass sowohl die AP1 als auch die AP2 ebenfalls ein Jahr eher stattfinden.

Beispiel - Kaufmann/-frau für Büromanagement
Ausbildung
Dauer: 3 Jahre
Beginn: 01.08.2022
Abschlussprüfung Teil 1: Frühjahr 2024
Abschlussprüfung Teil 2: Sommer 2025

Umschulung
Dauer: 2 Jahre
Beginn: 01.08.2022
Abschlussprüfung Teil 1: Frühjahr 2023
Abschlussprüfung Teil 2: Sommer 2024

Es besteht die Möglichkeit, die Abschlussprüfung Teil 1 auf Antrag zu verschieben. Der Antrag ist formlos per E-Mail, spätestens zum Zeitpunkt der “Aufforderung zur Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1”, zu stellen.