Ausbildungsnachweisheft - Berichtsheft (online)
Ausbildungsnachweis ordnungsgemäß führen
Auszubildende müssen während ihrer Ausbildung einen schriftlichen Ausbildungsnachweis führen. Der Ausbildungsnachweis hilft, den Überblick über die zu vermittelnden Kenntnisse und Fertigkeiten zu bewahren. Ein ordnungsgemäß geführter Ausbildungsnachweis ist Vorraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Ein Ausbildungsnachweis ist korrekt geführt, wenn ein gewisses Maß an inhaltlicher Gestaltung und Regelmäßigkeit sowie Sauberkeit der Eintragung vorhanden ist. An Berufsschultagen müssen Auszubildende die Lerninhalte der Berufsschule in den Nachweis aufnehmen. Gleiches gilt für überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen und sonstige Schulungsmaßnahmen.
Ein Ausbildungsnachweis ist korrekt geführt, wenn ein gewisses Maß an inhaltlicher Gestaltung und Regelmäßigkeit sowie Sauberkeit der Eintragung vorhanden ist. An Berufsschultagen müssen Auszubildende die Lerninhalte der Berufsschule in den Nachweis aufnehmen. Gleiches gilt für überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen und sonstige Schulungsmaßnahmen.
Regelungen für das Führen von Ausbildungsnachweisen
Die Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg empfiehlt, das Führen von Ausbildungsnachweisen gemäß der Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vorzunehmen. Die Empfehlung finden Sie unter dem folgenden Link: Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 1. September 2020 für das Führen von Ausbildungsnachweisen
In den Ausbildungsnachweisen werden täglich oder wöchentlich die vom Auszubildenden ausgeführten Tätigkeiten eingetragen. Hierbei ist ebenfalls die Arbeitszeit mit anzugeben. Weiter wird ermöglicht, auf die lfd. Nummer aus dem Ausbildungsrahmenplan bei den ausgeführten Tätigkeiten Bezug zu nehmen.
In den Ausbildungsnachweisen werden täglich oder wöchentlich die vom Auszubildenden ausgeführten Tätigkeiten eingetragen. Hierbei ist ebenfalls die Arbeitszeit mit anzugeben. Weiter wird ermöglicht, auf die lfd. Nummer aus dem Ausbildungsrahmenplan bei den ausgeführten Tätigkeiten Bezug zu nehmen.
Ausbildungsnachweise als Dokumentation einer geordneten Ausbildung
Bei Ausbildungsnachweisen steht die Kontrollfunktion im Vordergrund. Es handelt sich deshalb um ein individuelles, persönliches Dokument. Es ist deshalb unzulässig, beispielsweise den betrieblichen Ausbildungsplan (sachliche und zeitliche Gliederung) als Ausbildungsnachweis vorzulegen. Es soll nämlich nicht nachgewiesen werden, was gelernt werden soll, sondern tatsächlich gelernt wurde.
Damit der Ausbildungsnachweis als Beweis einer systematischen und geordneten Ausbildung dienen kann, ist er vom Auszubildenden wahrheitsgemäß und vollständig zu führen. Der Auszubildende bestätigt durch seine Unterschrift die Richtigkeit seiner Aufzeichnungen.
Dem Auszubildenden ist Gelegenheit zu geben, den Ausbildungsnachweis während der Ausbildungszeit zu führen.
Der Ausbilder oder der Ausbildende sollen den Ausbildungsnachweis in regelmäßigen Abständen, mindestens aber monatlich, prüfen und durch ihre Unterschrift die Richtigkeit der Aufzeichnungen bestätigen.
Damit der Ausbildungsnachweis als Beweis einer systematischen und geordneten Ausbildung dienen kann, ist er vom Auszubildenden wahrheitsgemäß und vollständig zu führen. Der Auszubildende bestätigt durch seine Unterschrift die Richtigkeit seiner Aufzeichnungen.
Dem Auszubildenden ist Gelegenheit zu geben, den Ausbildungsnachweis während der Ausbildungszeit zu führen.
Der Ausbilder oder der Ausbildende sollen den Ausbildungsnachweis in regelmäßigen Abständen, mindestens aber monatlich, prüfen und durch ihre Unterschrift die Richtigkeit der Aufzeichnungen bestätigen.
Der Ausbildende oder Ausbilder muss den Auszubildenden aktiv beeinflussen, den Ausbildungsnachweis zu führen und ihn auch überwachen. Etwaige Mängel sind dem Auszubildenden aufzuzeigen, auf eine Verbesserung ist im Rahmen der Ausbildungspflicht hinzuwirken.
Der Ausbildungsnachweis wird wie folgt geführt:
Der Ausbildungsnachweis wird wie folgt geführt:
- täglich (gilt für technische Berufe)
- wöchentlich (gilt für kaufmännische Berufe)
Elektronische Ausbildungsnachweise (“Berichtsheft online”)
Gerne können die Ausbildungsnachweise elektronisch über das IHK-Online-Portal geführt werden. Sollten Sie interesse an dem digitalen Berichtsheft der Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg haben, melden Sie sich gerne bei uns.
Das IHK-Online-Portal finden Sie unter dem folgenden Internetlink: IHK Emden - IHK-Online-Portal
Das IHK-Online-Portal finden Sie unter dem folgenden Internetlink: IHK Emden - IHK-Online-Portal
Weitere Informationen über das IHK-Online-Portal finden Sie im folgenden Dokument: FAQ-Online-Berichtsheft (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 240 KB)