Arbeitszeit und Berufsschule
Für die Dauer der Berufsausbildung sind Auszubildende gemäß § 65 Absatz 2 Satz 1 Niedersächsisches Schulgesetz Berufsschulpflichtig.
Pflichten des Ausbildungsbetriebes
Der Ausbildungsbetrieb ist dazu verpflichtet, die Auszubildenden:
- vor Beginn der Berufsausbildung diese bei der Berufsschule anzumelden
- für den Berufsschulunterricht freizustellen (§ 15 Berufsbildungsgesetz (BBiG), § 9 Absatz 1 Satz 1 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG))
- zum Besuch der Berufsschule anzuhalten (§ 14 Absatz 1 Nr. 4 BBiG)
Beschäftigung vor Beginn der Berufsschule
Voll- und minderjährige Auszubildende dürfen an einem vor 9:00 Uhr beginnenden Berufsschulunterrichtstages vorher nicht beschäftigt werden (§ 15 Absatz 1 BBiG).
Freistellung an Berufsschultagen
Voll- und minderjährige Auszubildende sind wie folgt freizustellen:
- für die Teilnahme am Berufsschulunterricht (§ 15 Absatz 1 Satz 1 BBiG, § 9 Absatz 1 Satz 1 JArbschG)
- an einem Berufsschultag mit ehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens 45 Minuten, einmal in der Woche (§ 15 Absatz 1 Nr. 2 BBiG, § 9 Absatz 1 Nr. 2 JArbSchG)
- in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen (§ 15 Absatz 1 Nr. 2 BBiG, § 9 Absatz 1 Nr. 3 JArbSchG)
Ein Berufsschultag ist mit der durchschnittlichen täglich Ausbildungszeit (§ 15 Absatz 1 Nr. 2 BBiG, § 9 Absatz 1 Nr. 2 JArbSchG) anzurechnen. Bei einem zweiten Berufsschultag in der gleichen Woche ist die Berufsschulunterrichtszeit einschließlich der Pausen und der notwendigen Wegezeiten zwischen Berufsschule und Ausbildungsstätte (§ 15 Absatz 2 Nr. 1 BBiG, § 9 Absatz 2 Nr. 3 JArbSchG ) anzurechnen.
Berufsschulwochen sind mit der durchschnittlichen wöchentlichen Ausbildungszeit anzurechnen (§ 15 Absatz 2 Nr. 3 BBiG, § 9 Absatz 2 Nr. 2 JArbSchG). Sofern Blockunterricht stattfindet, sind zusätzliche betriebliche Ausbildungsveranstaltungen von bis zu zwei Stunden in der Woche zulässig (§ 15 Absatz 1 Satz 3 BBiG, § 9 Absatz 1 Nr. 3 JArbSchG).
Weitere Informationen zum Thema Berufsschule finden Sie unter dem folgenden Link: IHK Emden – Berufsschulen