Abschlussprüfungen
Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit oder - oft etwas eher - mit dem erfolgreichen Abschluss der Prüfung vor der IHK.
Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlußprüfung:
- Ausbildungsvertrag ist bei der IHK im Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse registriert
- die vertraglich geregelte Ausbildungszeit ist zurückgelegt; die erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und berufliche Erfahrungen wurden vermittelt
- Teilnahme an der Zwischenprüfung
- vorgeschriebene Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise wurden geführt
Die Abschlussprüfung wird vor einem Prüfungsausschuss der IHK abgelegt. Besteht der/die Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit dem Bestehen der Abschlussprüfung (offizielle Information durch den Prüfungsausschuss).
Genaue Hinweise zur Struktur und zum Ablauf der Abschlussprüfungen sind den Ausbildungsordnungen zu entnehmen. Siehe bitte die Rubrik “Berufe”
Jeder, der die Abschlussprüfung besteht, erhält von der IHK ein Prüfungszeugnis.