Umwelttechnologe für Abwasserbewirtschaftung (Neuordnung 2024)
Die Ausbildungsverordnung über die Berufsausbildung in den umwelttechnischen Berufen hat sich nach 22 Jahren geändert. Mit dieser Neuordnung möchte man den Anforderungen im Bereich der Digitalisierung und dem Klimawandel gerecht werden sowie die veränderten technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen des Berufsbildes erfüllen.
Umwelttechnologen für Abwasserbewirtschaftung sind im wesentlich dafür zuständig, Niederschläge und Abwässer in den Wasserkreislauf zurückzuführen, ohne dabei Schaden für Umwelt und Mensch herbeizuführen. Der Ausbildungsberuf ist damit ein Teil der kritischen Infrastruktur in diesem Land und systemrelevant.
Ausbildungsdauer
Die Regelausbildungszeit für diesen Ausbildungsberuf beträgt drei Jahre.
Abschlussprüfungen
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als gestreckte Abschlussprüfung.
Abschlussprüfung Teil 1
Teil 1 der Abschlussprüfung findet im dritten Ausbildungshalbjahr statt und erstreckt sich auf die in den ersten zwölf Monaten genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des Ausbildungsrahmenplanes sowie dem entsprechenden Lehrstoff aus dem Berufsschulunterricht.
Teil 1 der Abschlussprüfung hat den Prüfungsbereich Mechanisches Anpassen eines umwelttechnischen Systems. Es handelt sich um eine Arbeitsaufgabe mit einem situativen Fachgespräch.
- Prüfungszeit: 5 Stunden
- Dauer Fachgespräch: 15 Minuten
- Prüfungszeit für die schriftliche Bearbeitung der Aufgaben: 60 Minuten
Abschlussprüfung Teil 2
Teil 2 der Abschlussprüfung findet am Ende der Berufsausbildung statt und erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie dem entsprechenden Lehrstoff auf dem Berufsschulunterricht. Inhalte aus der Abschlussprüfung Teil 1 werden nur benötigt, wenn diese zur Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit erforderlich sind.
Teil 2 der Abschlussprüfung hat die folgenden Prüfungsbereiche:
- Beurteilen und Beheben einer elektronischen Betriebsstörung: Arbeitsaufgabe mit anschließendem auftragsbezogenem Fachgespräch (Durchführung der Arbeitsaufgabe: 75 Minuten, Fachgespräch: 15 Minuten)
- Betreiben und Unterhalten von Entwässerungssystemen und Regenwasserbewirtschaftungssystemen: Schriftliche Prüfung (Prüfungszeit: 120 Minuten)
- Betrieben und Unterhalten von Abwasserbehandlungsanlagen:
- Teil 1 ist eine Arbeitsaufgabe, währenddessen findet ein situatives Fachgespräch statt (Durchführung Arbeitsaufgabe: 420 Minuten, Fachgespräch: 15 Minuten). Dieser Teil macht 70 % der Bewertung aus.
- Teil 2 ist eine schriftliche Prüfung. Dieser Teil macht 20 % der Bewertung aus. Prüfungszeit: 90 Minuten
- Wirtschaft- und Sozialkunde: Schriftliche Prüfung (Prüfungszeit: 60 Minuten)
Übergangsregelung
Berufsausbildungsverhältnisse, die am 1. August 2024 bestehen, können nach den Vorschriften dieser Verordnung unter Anrechnung der bisher absolvierten Ausbildungszeit fortgesetzt werden, wenn
- die Vertragsparteien dies vereinbaren und
- der oder die Auszubildende noch keine Zwischenprüfung absolviert hat.
Ausbildungsverordnung
Nähere Informationen finden Sie im PDF "Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in den umwelttechnischen Berufen" auf der Internetseite des Bundesinstituts für Berufsbildung.
Umsetzungshilfe
Nähere Informationen zur Umsetzung hält das PDF “Ausbildung gestalten – Umwelttechnologe für Abwasserbewirtschaftung” auf der Internetseite des Bundesinstituts für Berufsbildung bereit.