Leichtere Berufsanerkennung für Geflüchtete
Seitdem es das Anerkennungsgesetz gibt, besteht die Möglichkeit, die beruflichen Kompetenzen über eine sogenannte Qualifikationsanalyse festzustellen. Für diese Fälle hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, die beruflichen Kompetenzen im Rahmen des Anerkennungsverfahrens über eine Qualifikationsanalyse nachzuweisen. Mit Arbeitsproben, Fachgesprächen oder -präsentationen können die Antragstellerinnen und Antragsteller ihre Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten feststellen lassen. Die Qualifikationsanalyse bietet für Antragstellende, Anerkennungsstellen und Arbeitgeber eine fachlich optimale Einschätzung über die vorhandenen und fehlenden Kompetenzen. Das heisst, ein Einwanderer muss zeigen, dass er für die Arbeit qualifiziert ist.
Die Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg hat am 18.01.2016 anlässlich der regulären Köcheprüfung in Kooperation mit den Berufsbildenden Schulen II Emden eine solche Qualifiktionsanalyse bei Herrn Jigar Hasso aus Aleppo/Syrien durchgeführt. Herr Hasso hatte bereits einen Antrag zur Berufsanerkennung gestellt und aufgrund einer Dokumentenanalyse die theoretische Prüfung zum Berufsbild Koch anerkannt bekommen. Sein Arbeitgeber, das Romantik & Wellness Hotel Achterdiek Stefan Danzer e.K. auf Juist, hat ihn sehr ermutigt, die praktische Arbeitsprobe abzulegen, um die komplette Anerkennung des Berufs zum Koch zu erlangen. Herr Hasso hatte in der Arbeitsprobe die gleichen Bedingungen, wie die regulären Kochauszubildenden und hat sie erfolgreich durchlaufen.